14.11.2012

Anfrage der SPD-Fraktion zum Reformbedarf im europäischen Kartellrecht

D
Bundestag
SPD-Fraktion
Kartellrecht
Bußgeldpolitik
Anfrage

https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711071.pdf

Die SPD-Fraktion will mit einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung den Reformbedarf im europäischen Kartellrecht eruieren. Die Anfrage datiert vom 17. Oktober 2012 (BT-Drucksache 17/11071) und wurde damit kurz vor der 2. und 3. Lesung der 8.GWB-Novelle des Bundestags eingebracht. Inhaltlich bezieht sich die Anfrage teilweise auf Vorhaben, die mit der 8. GWB-Novelle nicht verwirklicht worden sind oder im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt worden waren und noch nicht umgesetzt worden sind, wie zum Beispiel das Ziel, sich auf EU-Ebene für ein unabhängiges europäisches Kartellamt einzusetzen.

 

Die SPD-Fraktion konstatiert, dass das europäische Kartellrecht in der Lage sein müsse, Wettbewerbsverstöße effektiv zu verhindern, gleichzeitig aber hohen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen müsse. Die Fraktion verweist in ihrer Anfrage dabei auf einige Petita von Unternehmen, zum Beispiel auf die Kritik von Unternehmen und Verbänden an der Rechtmäßigkeit und die Effektivität des Bußgeldsystems in Europa. Die SPD-Fraktion führt die weitere Kritik an, dass  das europäische Kartellrecht keine Anreize zur Verbesserung der Compliance in den Unternehmen setze; insbesondere würde die Kommission Compliance-Programme nicht bei der Bußgeldverhängung berücksichtigen. Als weiterer Kritikpunkt der Unternehmen wird erwähnt, dass in Europa regelmäßig bei Verstößen innerhalb von Tochtergesellschaften eines Konzerns die Muttergesellschaft zur Verantwortung gezogen werde und es dabei keine Rolle spiele, ob die Muttergesellschaft alle ihr möglichen Compliance-Maßnahmen ergriffen habe oder  sie selbst in den Wettbewerbsverstoß eingebunden war. Ferner verweist die Fraktion auf die Forderung seitens des Europäischen Parlaments gegenüber der EU-kommission, die rechtsstaatlichen Defizite des gegenwärtigen Kartellbußgeldrechts zu beseitigen.

 

Schlussfolgerung der SPD-Fraktion: Die SPD-Fraktion leitet aus der Beobachtung, dass trotz sehr hoher Bußgelder die Unternehmen nach wie vor gegen die Regeln des europäischen Wettbewerbsrechts verstoßen, ab, dass „ das Abschreckungs- bzw. Anreizkonzept des europäischen Kartellrechts (…) offensichtlich mangelhaft [sei]“.

 

Konkret lauten einige Fragestellungen der SPD-Fraktion zur Bußgeldhaftung und Konzernhaftung wie folgt:

 

(Frage 5) Hält die Bundesregierung die Regelung in der europäischen Kartellverordnung, wonach die Europäische Kommission in einem weiten Ermessensspielraum Geldbußen für ein einzelnes Unternehmen auf bis zu 10 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes festlegen kann und somit für Kartellverstöße eine in der Praxis nach oben offene Bußgeldskala geschaffen ist, für vereinbar mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz, dass der Gesetzgeber nähere Vorgaben für die Geldbußenbemessung machen muss, und beabsichtigt die Bundesregierung, insoweit in Brüssel auf eine Gesetzgebung hinzuwirken, die rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt?

 

(Frage 6) Hält die Bundesregierung in Deutschland das Risiko für hinnehmbar, dass die entsprechende deutsche Bußgeldnorm für verfassungswidrig erklärt und damit die Kartellverfolgung massiv beeinträchtigt wird?

 

(Frage 7) Hält die Bundesregierung die europäische Rechtslage für akzeptabel, dass es keinerlei Kriterien dafür gibt, unter welchen Voraussetzungen Kartellverstöße in Unternehmen diesem Unternehmen oder anderen Konzerngesellschaften ohne Weiteres zuzurechnen sind?

 

(Frage 10) Stimmt die Bundesregierung zu, dass – angesichts der strafrechtlichen Natur von Kartellbußen – das Verschuldensprinzip stärker beachtet werden sollte, und wenn ja, welche Maßnahmen will die Bundesregierung diesbezüglich ergreifen?