18.10.2012

Alumina (EU-Kommission): “Reviewing the Commission’s Regional iad guidelines” (Rede)

Der Vizepräsident der EU-Kommission und amtierende Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sprach am 11. Oktober 2012 anlässlich eines High-Level-Seminars zu Wettbewerb, Beihilfen und Regionalentwicklung im Zusammenhang der 10. Europäischen Woche der Regionen und Städte zum Thema „Reviewing the Commission's Regional aid guidelines" (Begutachtung der Regionalbeihilfeleitlinien der Kommission).

Almunia erläuterte den Stand der Evaluierung der Regionalbeihilfeleitlinien der Kommission.

(Anm.: Die EU-Kommission hatte am 24. Januar 2012 eine Konsultation zur Überprüfung der Vorschriften für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung gestartet und einen ausführlichen Fragebogen veröffentlicht. Die Regionalbeihilfeleitlinien werden Ende 2013 auslaufen).

Die Beihilfenpolitik auf der Grundlage der bisherigen Regionalbeihilfeleitlinien hätte nachhaltig dazu beigetragen, das Ungleichgewicht der weniger entwickelten Länder in der EU im Verhältnis zu den entwickelten Ländern zu verringern. Zwischen 2000 ubnd 2007 hätten die weniger entwickelten Länder Wachstumsraten von durchschnittlich 4 Prozent pro Jahr ausgewiesen. Almunia antiziperte, dass in den nächsten Jahren weniger Europäer in den am wenigsten entwickelten Ländern leben würden (Rückgang von einem Drittel auf ein Viertel).

Insgesamt sollen die Fördersummen im Rahmen der Regionalbeihilfen jedoch stark gesenkt werden. Regionalbeihilfen sollen Ausnahmen bleiben und auf das Notwendigste beschränkt werden. Almunia will deshalb auch niedrigere Beihilfeintensitäten ausgenommen in den ärmsten Regionen vorschlagen. Die im Rahmen der Beihilfereform vorgeschlagene Konzentration auf Beihilfen mit gravierenden Auswirkungen auf den Binnenmarkt soll auch bei den Regionalbeihilfen greifen. Gegebenenfalls seien künftig weniger Kategorien zu notifizieren. In jedem Fall werde die Kommission einen noch höheren Wert auf die Anreizwirkung der Beihilfemaßnahmen legen. Beihilfen müssten zu einer Verhaltensänderung der Empfänger führen. Am Beispiel der Regionalbeihilfen müssten beispielsweise Investitionen in eine unterstützungswürdige Region getätigt werden, oder Beihilfen müssten im Zusammenhang mit einer Firmensitzverlagerung oder - ansiedlung stehen. Erforderlich sei auch eine stärkere Koordinierung mit der Strukturpolitik der EU. 

Almunia gab zudem bekannt, dass weiterhin geplant sei, die Förderung von Großunternehmen außerhalb von A-Fördergebieten einzustellen. Künftig sollen Großunternehmen nur noch in A-Fördergebieten ermöglicht werden. Als Begründung nannte Almunia die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen, die bei der Förderung großer Unternehmen in stärkerem Ausmaß gesehen wird, sowie befürchtete Mitnahmeeffekte der Unternehmen, die eine Investition auch ohne die Beihilfe getätigt hätten. Staatliche Regionalbeihilfen sollten nur noch den tatsächlich benachteiligten Regionen zufließen, wo sie neue Investitionen und Arbeitsplätze nach sich zögen. 

(Anm.: Dies würde bedeuten, dass ab 2014 Deutschland voraussichtlich keine A-Fördergebiete mehr haben wird, da die neuen Bundesländer ihren bisherigen Status als Höchstfördergebiet verlieren werden. Auch innerhalb der jetzigen C-Fördergebiete in den alten Bundesländern sind Änderungen zu erwarten. Das deutsche Fördergebiet würde sich nach den bisherigen Vorschlägen der Kommission insgesamt von derzeit 29,6 % des Bevölkerungsanteils auf 24,8 % verkleinern. Eine Förderung von Großunternehmen in Deutschland anhand der Regionalbeihilfeleitlinien wäre damit ab 2014 ausgeschlossen).

Almunia sagte allerdings, dass man darüber nachdenken könne, - im Umkehrzug - gegebenenfalls erhöhte Beihilfeintensitäten Rahmen der F&E- oder Umweltbeihilfeförderung vorzusehen. Die Mitgliedstaaten müssten in jedem Fall für höhere Transparenz und eine Evaluierung hinsichtlich der Mittelverwendung und der Beihilfeempfänger sorgen. 

Daneben erläuterte Almunia den aktuellen Zeitplan. Ein Entwurf neuer Leitlinien an die Mitgliedstaaten und die Veröffentlichung des Entwurfs auf der Website soll noch vor Weihnachten erfolgen. Eine Diskussion mit den Mitgliedstaaten ist für Februar 2013 geplant. Die Leitlinien sollen bereits im Mai 2013 angenommen werden und für sieben Jahre gelten.