01.02.2011

Wettbewerbskommissar Almunia hält Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke für mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar

Am 11. Januar 2011 wurde bekannt, dass Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke nicht gegen EU-Wettbewerbs- oder Beihilfenrecht verstößt. Dies ging aus einer Antwort des Kommissars auf eine entsprechende Anfrage der Grünen im Europäischen Parlament hervor.

Aus Sicht der Fraktion der Grünen führe die Laufzeitverlängerung zur Festigung und Ausweitung von Marktmacht auf dem deutschen und europäischen Strommarkt. Dadurch würde der bereits heute hohe Konzentrationsgrad auf dem deutschen Strommarkt in Zukunft nicht nur weitergeführt, sondern potentiell sogar erhöht. Dies käme allein den vier großen deutschen Energiekonzernen RWE, E.ON, EnBW Energie Baden-Württemberg und Vattenfall Europe zugute. Außerdem

Laut Dpa-Meldung habe Almunia in seiner Antwort zwar eingeräumt, dass Wettbewerbsverzerrungen zwar denkbar seien, wenn die Laufzeitverlängerung ausschließlich einem marktbeherrschenden Stromerzeuger zugute komme. Allerdings gebe es in Deutschland noch andere Marktteilnehmer, die Bezugsrechte hielten. Außerdem müsse geprüft werden ob die AKW-Betreiber durch die Laufzeitverlängerung tatsächlich einen wirtschaftlichen Vorteil hätten und wie groß der sei. Denn es sei auch zu berücksichtigen, dass die Energiekonzerne zum Ausgleich eine neue Steuer auf Kernbrennstoffe zahlen müssten. Almunia habe ebenfalls angegeben, dass, selbst wenn Wettbewerbsverzerrungen festgestellt würden, diese gerechtfertigt sein könnten, beispielsweise um die Energieversorgung Deutschlands zu sichern oder um Klimaschutzziele zu erreichen.