16.09.2011

Stellungnahme des EWSA zur Kommissionsmitteilung zur Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 25. August 2011 ist die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" - KOM(2011) 146 endg. - vom 23. März 2011veröffentlicht worden. 

Der EWSA wurde 1957 eingerichtet und ist ein beratendes Organ der Europäischen Union. Zu diesem Zweck erarbeitet der Ausschuss Stellungnahmen zu EU-Legislativvorschlägen und behandelt in Initiativstellungnahmen weitere Themen. Im ESWA sind Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und andere Interessengruppen vertreten.

Hintergrund der Kommissionsmitteilung:

Die EU-Kommission bereitet die Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften im Rahmen einer Überarbeitung der EU‑Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)  vor. Diese Vorschriften sind auch als „Altmark-Paket" von 2005 bekannt und gehen auf das Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs in der Sache „Altmark" aus dem Jahr 2003 zurück. Der Europäische Gerichtshof hatte in diesem Urteil bestätigt, dass Mittel, die ein Mitgliedstaat einem Unternehmen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gewährt, staatliche Beihilfen darstellen, sofern sie nicht strikt auf den Betrag begrenzt sind, der als Ausgleich für die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung notwendig ist. Das Altmark-Paket gilt für eine breite Palette an Wirtschaftszweigen, von denen einige jedoch spezifischen Vorschriften unterliegen, die im Kontext der Marktregulierung angenommen wurden. Hierzu zählen etwa die Bereiche Verkehr, Energie, Postdienste, Finanzdienstleistungen, Rundfunk und Telekommunikation. Ursprünglich sollte das Altmark-Paket bis zum November 2011 überarbeitet sein. Der Überarbeitung sollte eine öffentliche Konsultation vorgeschaltet werden, die bereits für den Sommer angekündigt war.

Die EU-Kommission plant, einen klareren, einfacheren und wirksamen Rechtsrahmen schaffen, der nationalen, regionalen und lokalen Behörden die Einhaltung der Beihilfevorschriften erleichtert und die effiziente Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse fördert. Klarheit soll bei einer Reihe von Schlüsselkonzepten geschaffen werden, z. B. bei der Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten. Darüber hinaus soll ein diversifizierterer und verhältnismäßigerer Ansatz bei der Behandlung der verschiedenen Arten von öffentlichen Dienstleistungen gefunden werden. Ein Element dieser Strategie könnte nach den Vorstellungen der EU-Kommission sein, die Anwendung der Vorschriften für bestimmte Arten lokaler Dienste kleineren Umfangs, die nur geringe Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten haben, sowie der Vorschriften für bestimmte soziale Dienste zu vereinfachen. Die EU-Kommission erwägt außerdem, bei groß angelegten kommerziellen Tätigkeiten, wie denen netzgebundener Wirtschaftszweige mit eindeutig EU-weiter Dimension, einen stärkeren Zusammenhang zwischen den Kosten sowie der Effizienz und Qualität der Dienstleistungen zu schaffen. Die derzeitigen Vorschriften berücksichtigten nicht, in welchem Verhältnis die Kosten, die bei den Erbringern von Leistungen der so genannten Daseinsvorsorge anfallen, zu denen eines gut geführten Unternehmens stünden, was zu Funktionsstörungen auf den Märkten führen und letztlich die Qualität und effiziente Erbringung der Dienstleistungen beeinträchtigen könnte. Die EU-Kommission will insbesondere sicherstellen, dass öffentliche Mittel, die für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden, den Wettbewerb und Handel nicht in einem Maße beeinträchtigen, das dem EU-Interesse zuwiderläuft.

Wesentlicher Inhalt der ESWA-Stellungnahme:

Anmerkung: Um das vierte Altmark-Kriterium zu erfüllen, muss eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden, mit der sich derjenige Bewerber ermitteln lässt, der eine öffentliche Dienstleistung zu den geringsten Kosten für die Allgemeinheit erbringen kann. Alternativ wird die Höhe der erforderlichen Ausgleichszahlung auf der Grundlage einer Analyse der Kosten bestimmt, die ein durchschnittliches, gut geführtes und angemessen ausgestattetes Unternehmen in dem betreffenden Wirtschaftszweig zu tragen hat.