19.09.2011

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur Kommissionsmitteilung zur Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 2. September 2011 ist die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (AdR) zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" - KOM(2011) 146 endg. - vom 23. März 2011veröffentlicht worden. 

Der seit 1994 existierende AdR fungiert als Brücke zwischen den europäischen Institutionen und den Regionen, Städten und Gemeinden der Mitgliedstaaten. Er hat lediglich eine beratende Funktion und besteht aus 344 Vertretern regionaler und kommunaler Gebietskörperschaften Europas. Durch den AdR soll gewährleistet werden, dass die Regionen, Städten und Gemeinden ihre Standpunkte zur Politik der EU einbringen können. Der Vertrag von Lissabon hat dem Ausschuss zudem ein eigenes Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof in Fällen der Verletzung des Subsidiaritätsprinzips eingeräumt.

Wesentlicher Inhalt der AdR-Stellungnahme:

Der Schwellenwert der „De-minimis"-Verordnung für Ausgleichszahlungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen sollte auf 800 000 EUR jährlich angehoben werden, um die auf lokaler Ebene erbrachten öffentlichen Dienstleistungen mit lokaler und/oder regionaler Dimension im Sozialbereich von der Beihilfenkontrolle auszunehmen. Für Ausgleichszahlungen über diesem Schwellenwert sollte eine neue vereinfachte Regelung getroffen werden, bei der a priori von einer Vereinbarkeit mit den Bestimmungen über staatliche Beihilfen
ausgegangen werden sollte.