19.01.2011

Nordrhein-Westfalen reformiert Gemeindewirtschaftsrecht

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 15. Dezember 2010 das „Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts" beschlossen, mit dem die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erneut geändert wurde.  Es wurde am 21. Dezember 2010 verkündet und am 28. Dezember 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Mit dem Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts konkretisieren die Regierungsfraktionen in Nordrhein-Westfalen ihre Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, wirtschaftliches Handeln der Energie und Entsorgungswirtschaft  so weit wie möglich der öffentlichen Hand zuzuordnen.

Erklärtes Ziel des Gesetzgebers - laut Gesetzentwurf vom Juli 2010 (Drucksache 15/27) - ist es, „die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunalwirtschaft in Zeiten von deregulierten Märkten zu erhalten und wieder zu verbessern" sowie „bestehende Wettbewerbsbeschränkungen für kommunale Stadtwerke aufzuheben". Zum Spannungsverhältnis zwischen Kommunalwirtschaft und der Privatwirtschaft und zur Notwendigkeit der Änderung heißt es: „ Die letzten Jahre haben gezeigt, dass eine Privatisierung von in öffentlicher Trägerschaft erbrachten Leistungen nicht zwangsläufig mehr Verbraucherrechte, preisgünstigere Angebote, höheres Qualitätsniveau oder höheren Gemeinwohlnutzen erzeugt. Im Gegenteil, wenn wenige große Unternehmen die Märkte beherrschen, bleiben Angebotsvielfalt und Wahlfreiheit für die Verbraucher meist auf der Strecke."

Die Änderungen zur bisherigen Rechtslage belaufen sich im Wesentlichen auf Folgende: