22.12.2011

Monopolkommission veröffentlicht Sondergutachten zur Wettbewerbssituation auf dem Postmarkt

D
Monopolkommission
Sondergutachten
Postsektor

https://www.monopolkommission.de/sg_62/s62_volltext.pdf

Am 15. Dezember 2011 hat die Monopolkommission ihr Sondergutachten Nr. 62 zum Postsektor „Post 2011: Dem Wettbewerb Chancen eröffnen" veröffentlicht. Alle zwei Jahre untersucht die Monopolkommission die Märkte des Postwesens. Wie schon in den vergangenen Jahren kritisiert die Monopolkommission in ihrem siebten Sondergutachten in Folge erneut den stagnierenden Wettbewerb auf Postmärkten, insbesondere den Briefmärkten. Bereits in ihrem letzten Sondergutachten zum Postsektor vor zwei Jahren hatte die Monopolkommission die Wettbewerbsentwicklung auf den Briefmärkten als miserabel bezeichnet. Trotz deutlich erkennbarer Verbesserungen der Entgeltregulierung sei - so die Monopolkommission - die Wettbewerbssituation jedoch nahezu unverändert. Die Marktdominanz der DPAG im Briefbereich sei weiter erhalten geblieben. Dafür sei insbesondere eine Vielzahl institutioneller Wettbewerbshindernisse verantwortlich seien, wie zum Beispiel die unzureichenden Ermittlungsbefugnisse der Bundesnetzagentur, um missbräuchliches Verhalten der marktbeherrschenden Deutschen Post AG (DPAG) aufzudecken und abzustellen.

Sehr detailliert fallen denn auch die Handlungsempfehlungen zur Förderung des Wettbewerbs im Postsektor aus, die die Monopolkommission in ihrem Gutachten ausspricht:

Entgeltregulierung:

Novellierung des Postgesetzes:

Das Postgesetz sollte novelliert werden, um die DPAG stärker zu kontrollieren und die Ermittlungsbefugnisse der Bundesnetzagentur zu stärken. Im Einzelnen:

Bund als Wettbewerbshüter und Anteilseigner:

Akteneinsichtsrecht der Monopolkommission bei der Bundesnetzagentur:

Umsatzsteuerbefreiung für Universaldienstleistungen:

Mindestlohn im Briefsektor: