07.06.2011
Linksfraktion setzt sich für weitere Rekommunalisierung ein
Deutschland
|
https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/057/1705776.pdf |
Laut Bundestagsmeldung vom 19. Mai 2011 hat die Linksfraktion per Bundestagsrucksache 17/5776 einen Antrag in den Bundestagsausschuss Wirtschaft und Technologie eingebracht, demzufolge die Rekommunalisierung beschleunigt und Öffentlich-Private Partnerschaften nicht weiter vorangetrieben werden sollten. Nach Ansicht der Fraktion hätten Erfahrungen gezeigt, dass ÖPP-Projekte die Probleme und die Verschuldung der öffentlichen Hand sogar noch verstärken würden, da den privaten Partnern Gewinne garantiert würden, während die Risiken und Verluste bei der öffentlichen Hand verblieben. Außerdem würden die Kommunen langfristig Einfluss auf die Gestaltung der öffentlichen Infrastruktur verlieren. Auch hätten die erfolgreichen Rekommunalisierungprojekte der Kommunen in den Bereichen Abfallentsorgung, Gas- und Wasserversorgung gezeigt, dass die öffentliche Hand diese Aufgaben besser und oft auch preiswerter erbringen könne. Ein weiterer Vorteil sei, dass die Gewinne öffentlicher Unternehmen wieder in die kommunale Infrastruktur und in das kommunale Dienstleistungsangebot reinvestiert werden könnten.
Aus diesen genannten Gründen fordert die Linksfraktion anhand eines Rekommunalisierungs-Beschleunigungs-Gesetzes die Rückführung der Bereiche der Daseinsvorsorge wie Wasser- und Abwasserwirtschaft, Nahverkehr, Energieversorgung und Abfallwirtschaft in den Bereich der öffentlichen Hand, denn nur so könne gewährleistet werden, dass die Bürger über qualitativ hochwertige Dienstleistungen flächendeckend und zuverlässig verfügen würden.
Weitere Forderungen der Linksfraktion belaufen sich auf Folgende:
- Aufhebung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes vom 1. September 2005 und Auflösung der ÖPP Deutschland AG.
- Änderung des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Es soll klargestellt werden, dass die Interkommunale Zusammenarbeit vergaberechtsfrei sei. In der Antragsbegründung heißt es dazu: „Interkommunale Zusammenarbeit nimmt angesichts der prekären finanziellen Situation von Kommunen einen immer größeren Stellenwert ein. Insbesondere für kleinere und strukturschwächere Gemeinden ist die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen ein wichtiges Mittel, ihre Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit zu erhalten."
- Durchführung einer Reform der Kommunalfinanzen und der Landes- und Bundeshaushalte.
- Rücknahme von Einschränkungen bei der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen in den Gemeindeordnungen der Länder, z.B. Abschaffung der Subsidiaritätsklauseln und Einführung von Regelungen zur Offenlegung von Privatisierungsverträgen im Bereich der Daseinsvorsorge.
- Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes: Die Bundesländer sollen die Abwasserbeseitigungspflicht ausschließlich an juristische Personen öffentlichen Rechts übertragen können.
- Im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) soll sichergestellt werden, dass den Kommunen keine Abfallströme entzogen würden, für die sie bisher verantwortlich waren. Im Entwurf des neuen KrWG sei die vorgesehene Regelung zu streichen, eine „neutrale Stelle" zu schaffen, die über die Zulässigkeit einer gewerblichen Sammlung entscheiden soll.
- Das Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) soll so gefasst werden, dass eine Selbsterbringung der Verkehrsleistungen durch interne Betreiber einer Bevorzugung unterliege. Auch soll die Vorgabe von Umwelt- und sozialen Kriterien bei allen Vergaben verbindlich vorgeschrieben werden können.
- Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG): Für die Ermittlung von Netzrückkaufkosten soll der tarifkalkulatorische Restbuchwert zugrunde gelegt werden, und der bisherige Nutzungsberechtigte soll dem neuen Netzbetreiber die „für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen" eigentumsrechtlich übertragen.
- Änderung des Aktiengesetzes: Aufsichtsratsmitglieder in Aktiengesellschaften und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen sollen an die Weisungen der entsendenden Gremien (z.B. Kommune, Betriebsrat) gebunden sein und ihre Rechenschaftspflicht ausgeweitet werden.