02.09.2011

Kommission: Überarbeitung der Beihilfeleitlinien über den Breitbandausbau

Bis Ende September 2012 wird die EU-Kommission eine überarbeitete Fassung ihrer Leitlinien über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitband-LL) vorlegen. Zu diesem Zweck hatte sie eine Konsultation mittels eines Fragebogens durchgeführt, die am 31. August 2011 zu Ende ging. Mittels dieser Konsultation möchte die Kommission Informationen über die bislang gemachten Erfahrungen der Mitgliedstaaten und Marktteilnehmer mit den Leitlinien sammeln und neue technologische Entwicklungen adressieren. Insbesondere erhofft sich die EU-Kommission Stellungnahmen zur Technologie- und Marktentwicklung bei hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen, zur Ausgestaltung der Zugangsbedingungen für geförderte Netze der nächsten Generation, zur Verbesserung der Transparenz von Breitbandbeihilfemaßnahmen sowie zur Rolle der nationalen Regulierungsbehörden bei solchen Vorhaben.

Anfang 2012 wird die EU-Kommission auf der Grundlage dieser Konsultation einen Entwurf der überarbeiteten Leitlinien veröffentlichen, für den eine weitere Konsultation angedacht ist.

Erste Bilanz der Breitband-LL:

Die geltenden Breitband-LL stammen aus dem Jahr 2009 und dienen der Orientierunghilfe für die Prüfung der öffentlichen Förderung von Breitbandnetzen im Einklang mit Artikel 107 Absatz 1 AEUV. Nach Aussage der EU-Kommission konnten die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Leitlinien ihre Beihilfemaßnahmen besser ausgestalten, und die Kommissionsdienststellen hätte eine Vielzahl von Breitbandmaßnahmen prüfen und genehmigen können (zwischen  dem 30. September 2009 und dem 31. Januar 2011) und die Verwendung von über 2,1 Mrd. EUR staatlicher Finanzierungsmaßnahmen auf der Grundlage der Leitlinien gebilligt. Den Aussagen der Mitgliedstaaten zufolge sollen die für die Breitbanderschließung vorgesehenen Mittel weiter aufgestockt werden. Auch die EU-Kommission beabsichtigt, mehrere ihrer Finanzierungsinstrumente, etwa Struktur- und Regionalfonds, verstärkt auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 und der Digitalen Agenda auszurichten.

Hintergrund und Inhalt der Breitband-LL:

Die EU-Kommission sieht in den Breitbandanschlüssen ein Schlüsselelement für die Entwicklung, Einführung und Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Wirtschaft und Gesellschaft. Daneben steht der beschleunigte Ausbau von Breitbandnetzwerken, vor allem auch in ländlichen Gebieten. Die Leitlinien enthalten auch spezielle Bestimmungen zum Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA), welche in der Lage sind, Breitbandanschlussdienste mit - im Vergleich zu den herkömmlichen Breitbandnetzwerken - verbesserten Eigenschaften bereitzustellen. Die EU-Kommission unterstreicht in ihren Leitlinien, dass Maßnahmen zur Förderung und zum Ausbau von Breitbandnetzen in der Regel dem Beihilfenrecht unterstehen. Gerade wenn der Markt keine hinreichende Breitbandabdeckung gewährleistet oder die Zugangsbedingungen nicht angemessen sind, können Beihilfen ein Instrument sein, um das Marktversagen zu beheben, dass einzelne Marktinvestoren keine Investitionen tätigen. Wenn der einzelne Mitgliedstaat staatliche Mittel einsetzt und das finanzierte Netz kommerziellen Interessen dient, liegt regelmäßig eine Beihilfe vor, sofern die staatlichen Vergünstigungen direkt den Netzinvestoren zu Gute kommen und sie selektiv wirken. Mitunter können Investitionen im Breitbandsektor - je nach dem Charakter als Fördergebiet - auch als Beihilfen für Erstinvestitionen im Sinne der Regionalbeihilfeleitlinien angesehen werden.

Die wichtigsten Ziele der EU-Beihilfevorschriften und der Leitlinien sind

In den Leitlinien wird - je nach dem Grad der bereits vorhandenen Breitbandversorgung - eine Unterscheidung zwischen den Gebieten, in denen Fördermaßnahmen erwogen werden, getroffen. Gebiete, in denen überhaupt keine Breitbandinfrastruktur vorhanden und in naher Zukunft auch nicht zu erwarten ist, werden als "weiße Flecken" bezeichnet, Gebiete, in denen es nur einen Breitbandnetzbetreiber gibt als "graue Flecken" und Gebiete, in denen mindestens zwei Breitbandnetzbetreiber tätig sind als "schwarze Flecken". Unter Beihilfegesichtspunkten steht die EU-Kommission einer staatlichen Förderung der Breitbandabdeckung in "weißen" Gebieten weniger kritisch als einer Förderung in "schwarzen" Gebieten gegenüber, da in letzteren Gebieten bereits ein (mehr oder weniger) effektiver Wettbewerb besteht, der andernfalls durch staatliche Hilfen verzerrt werden könnte. Eine Förderung in den "grauen" Gebieten bedarf einer eingehenderen Analyse und einer sorgfältigen Prüfung ihrer Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt. Diese Gebietsunterscheidung wird dann auf die Situation der NGA-Netze, deren Aufbau sich noch in der Frühphase befindet, übertragen. Hier müssen die Mitgliedstaaten nicht nur die vorhandenen NGA-Infrastrukturen berücksichtigen, sondern auch konkrete Investitionspläne von Telekommunikationsunternehmen zum Aufbau solcher Netze. In den Leitlinien wird eine Reihe von Absicherungsmaßnahmen festgelegt, um den Wettbewerb zu fördern und zu vermeiden, dass private Investoren verdrängt werden.