14.04.2011

Kommission legt Mitteilung zur künftigen Reform von Beihilfenvorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse vor

Am 23. März 2011 hat die EU-Kommission eine Mitteilung über die Überarbeitung der EU‑Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) und einen Bericht über die Kommissionspraxis bei der Anwendung der derzeit geltenden Vorschriften veröffentlicht. Diese Vorschriften sind auch als „Altmark-Paket" von 2005 bekannt und gehen auf das Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs in der Sache „Altmark" aus dem Jahr 2003 zurück. Der Europäische Gerichtshof hatte in diesem Urteil bestätigt, dass Mittel, die ein Mitgliedstaat einem Unternehmen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gewährt, staatliche Beihilfen darstellen, sofern sie nicht strikt auf den Betrag begrenzt sind, der als Ausgleich für die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung notwendig ist. Das Altmark-Paket gilt für eine breite Palette an Wirtschaftszweigen, von denen einige jedoch spezifischen Vorschriften unterliegen, die im Kontext der Marktregulierung angenommen wurden. Hierzu zählen etwa die Bereiche Verkehr, Energie, Postdienste, Finanzdienstleistungen, Rundfunk und Telekommunikation.

Das Altmark-Paket umfasst folgende Entscheidungen:

Mit ihrer Mitteilung und ihrem Bericht bereitet die EU-Kommission die Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften vor, die bis Juli veröffentlicht und mit den Mitgliedstaaten sowie Interessenvertretern diskutiert werden sollen. Bis zum November 2011 soll das Altmark-Paket überarbeitet sein.

Die verschiedenen Konsultationen der letzten Jahre haben laut Kommission zu dem Ergebnis geführt, dass die bestehenden Vorschriften insgesamt einen positiven Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet und sich in der Praxis bewährt hätten. Die Konsultationen hätten jedoch auch gezeigt, dass Raum für Verbesserungen bestehe. Insbesondere könnten die Vorschriften für mehr Klarheit sorgen und für bestimmte Arten von Dienstleistungen vereinfacht werden. Mit der Reform der Vorschriften will die Kommission daher einen klareren, einfacheren und wirksamen Rechtsrahmen schaffen, der nationalen, regionalen und lokalen Behörden die Einhaltung der Beihilfevorschriften erleichtert und die effiziente Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse fördert. Die Reform soll auf den folgenden Grundsätzen basieren:

Die EU-Kommission erwägt außerdem, bei groß angelegten kommerziellen Tätigkeiten, wie denen netzgebundener Wirtschaftszweige mit eindeutig EU-weiter Dimension, einen stärkeren Zusammenhang zwischen den Kosten sowie der Effizienz und Qualität der Dienstleistungen zu schaffen. Die derzeitigen Vorschriften berücksichtigten - so die EU-Kommission nicht, in welchem Verhältnis die Kosten, die bei den Erbringern von Leistungen der so genannten Daseinsvorsorge anfallen, zu denen eines gut geführten Unternehmens stünden, was zu Funktionsstörungen auf den Märkten führen und letztlich die Qualität und effiziente Erbringung der Dienstleistungen beeinträchtigen könnte. Die EU-Kommission will insbesondere sicherstellen, dass öffentliche Mittel, die für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden, den Wettbewerb und Handel nicht in einem Maße beeinträchtigen, das dem EU-Interesse zuwiderläuft.