07.02.2011

Französische Wettbewerbsbehörde leitet Konsultation zu Bußgeldleitlinien für Kartellverfahren ein

Die französische Wettbewerbsbehörde (Autorité des la Concurrence) hat am 17. Januar 2011 Bußgeldleitlinien für Kartellverfahren vorgelegt. Diese Leitlinien sollen zu einer größeren Transparenz beitragen, indem sie die Grundlagen und Kriterien der Wettbewerbsbehörde bei der Zumessung und Bemessung von Geldbußen darlegt, wie sie im Code de Commerce angelegt sind. Die Bußgeldhöhe soll sich anhand der Schwere des Wettbewerbsverstoßes und des wirtschaftlichen Schadens (einschließlich der Kartellrenditen) sowie an der individuellen Situation des zu bebußenden Unternehmens ausrichten.

Die Leitlinien sind Gegenstand einer öffentlichen Konsultation, die bis zum 11. März 2011 laufen wird. Am 30. März soll hierzu ein „Runder Tisch" als Diskussionsforum stattfinden. Die Leitlinien fußten, so die Behörde, nicht zuletzt auf einer Empfehlung des Netzwerks der europäischen Wettbewerbsbehörden vom Mai 2008 („Pecuniary sanctions imposed on undertakings for infringements of antitrust law, principles for convergence"). Auch sei im September 2010 ein von einem unabhängigen Gremium erarbeiteter Bericht der französischen Wirtschaftsministerin vorgelegt worden, der („L'appréciation de la sanction en matière de pratiques anticoncurrentielles"), der bereits eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet hatte.

Wesentlicher Inhalt der Leitlinien: