02.12.2011

Europäische Kommission veröffentlichte Handbuch zu kartellrechtlichen Compliance-Strategien in Unternehmen

Die Europäische Kommission hat am 24. November 2011 ein Handbuch zu kartellrechtlichen Compliance-Strategien in Unternehmen veröffentlicht sowie eine entsprechende Website mit weitergehendem Informationsmaterial freigeschaltet. Durch diese Maßnahmen sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beim Aufbau einer pro-aktiven Compliance-Kultur unterstützt werden. In dem Handbuch fasst die Kommission die wesentlichen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sowie die drohenden Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Kartellrecht zusammen und schlägt Maßnahmen und praktische Schritte vor, durch die Unternehmen ihre Compliance-Bemühungen verbessern können. Dabei betont sie, dass die entsprechenden Maßnahmen individuell für jedes Unternehmen festgelegt werden müssen und nicht einem „One-size-fits-all"- Modell unterworfen werden können. In dem Handbuch stellt die Kommission erneut klar, dass das Bestehen eines Compliance-Programms im Falle eines Verstoßes keinen Einfluss auf die von den Unternehmen zu zahlende Geldbuße hat und weder als mildernder noch als erschwerender Umstand zu werten sei. Die Berücksichtigung von effektiv durchgeführten Compliance-Strategien bei der Bußgeldbemessung wurde wiederholt von Wirtschaftsseite gefordert, da es hierfür in anderen Rechtsordnungen bereits positive Beispiele gibt und die mögliche Bußgeldreduzierung eine deutliche Anreizfunktion für die Einführung von Complinance-Programmen in Unternehmen bietet. So gewährt das britische Office of Fair Trading Bußgeldreduktionen bis zu 10 % der Bußgeldsumme für effektive Compliance-Bemühungen. Die Autorité de la Concurrence in Frankreich denkt derzeit über ähnliche Maßnahmen nach und konsultiert bis Mitte Dezember zu neuen Leitlinien zu Compliance-Programmen, nach denen unter bestimmten Umständen ebenfalls eine Bußgeldermäßigung in Aussicht gestellt wird. Das Bundeskartellamt hat sich dagegen bislang gegen die Berücksichtigung von Compliance-Programmen als milderndem Umstand ausgesprochen. Auf der neu eingerichteten Website der Kommission finden sich neben dem Handbuch weitere Informationsunterlagen zur kartellrechtlichen Compliance sowie ein Link zu Referenzmaterialien, die durch Unternehmen, Verbände oder internationale Gremien eingereicht wurden. Unternehmen und Verbände sind eingeladen, zur Veröffentlichung auf der Website weiteres Material an die Kommission zu schicken.