25.01.2011

Bundeskartellamt präsentiert Abschlussbericht der Sektoruntersuchung zur Stromerzeugung und zum Stromgroßhandel

Am 13. Januar 2011 hat das Bundeskartellamt  seinen Abschlussbericht seiner im März 2009 eingeleiteten Sektoruntersuchung zur Stromerzeugung und zum Stromgroßhandel veröffentlicht. Bis zum 15. März 2011 können hierzu Stellungnahmen oder Anmerkungen beim Bundeskartellamt eingereicht werden.

Gegenstand der Sektoruntersuchung waren insbesondere die Wettbewerbssituation und die Preisbildung auf den deutschen Stromerzeugungs- und Stromgroßhandelsmärkten in den Jahren 2007 und 2008. Die Sektoruntersuchung wurde eingeleitet, weil trotz zahlreicher Beschwerden über die Strompreisentwicklung keine für die Einleitung konkreter Missbrauchsverfahren hinreichenden Anhaltspunkte für missbräuchliches Verhalten einzelner Unternehmen vorlagen. Im Rahmen der Sektoruntersuchung wurden für die Jahre 2007 und 2008 von 80 Unternehmen umfassende Informationen für alle Kraftwerksblöcke mit einer Stromerzeugungskapazität von mehr als 25 MW erhoben. Insgesamt hat das Bundeskartellamt 2007 und 2008 jeweils 340 Kraftwerksblöcke analysiert, in denen 2007 etwa 93,6 % und 2008  92,9 % der gesamten Strommenge produzier wurden.

Im 304 Seiten umfassenden Abschlussbericht sind zunächst die wesentlichen Rahmenbedingungen und Funktionsmechanismen des deutschen Strommarkts zusammengestellt. Danach werden zentrale Fragen der Marktstruktur sowie des Angebotsverhaltens der Erzeugungsunternehmen im Stromgroßhandel in den Jahren 2007 und 2008 analysiert. Dies umfasst insbesondere die Untersuchung, ob Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten vorliegen. Ergänzt werden diese beiden Untersuchungsschwerpunkte durch einige weitere Analysen, die aktuelle energiewirtschaftliche und wettbewerbliche Fragen aufgreifen. Die Ergebnisse der Untersuchung fließen abschließend in konkrete Handlungsempfehlungen ein.

Der Abschlussbericht kommt im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen der Sektoruntersuchung:

Das Bundeskartellamt stellt folgende Handlungsempfehlungen auf: