15.08.2011

Bundeskartellamt: Neue Spezialabteilung für Kartellverfolgung

Laut einer Pressemitteilung des Bundeskartellamts (14.7.2011) baut das Amt seine Kartellverfolgung aus, indem es neben der 11. und 12. Beschlussabteilung eine dritte Spezialabteilung zur Verfolgung von Kartellen einrichtet. Vorsitzender der Abteilung wird Herr Dr. Carsten Becker sein. Mit dieser Initiative will das Amt auf die in den vergangenen Jahren gestiegene Zahl von aufgedeckten Kartellen entsprechend reagieren. So hat das BKartA nach eigenen Angaben allein im Jahre 13 Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 109 Unternehmen durchgeführt. Dieser Trend setzt sich anscheinend fort. Im Jahr 2011 haben bis dato sieben Durchsuchungen stattgefunden (zuletzt bei den Herstellern von Bahnschienen).

Auch in der Informationsbroschüre des BKartA vom September 2010 „Erfolgreiche Kartellverfolgung - Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher" lässt sich dieser Trend nachvollziehen. Der Broschüre lag der Untersuchungszeitraum von 1994 bis 2009 zugrunde. Demnach hatte sich die Zahl der eingeleiteten Verfahren in einer Zeitspanne von 16 Jahren fast verdreifacht. Im Zeitraum von 1994 bis 1997 sind insgesamt sieben Kartellverfahren eingeleitet worden, während die Zahl zwischen 2006 und 2009 auf 20 Verfahren angestiegen war. Bei den abgeschlossenen Verfahren sind die Verfahren im Zeitraum zwischen 1994 und 1997 von fünf Verfahren auf 14 Verfahren zwischen 2006 und 2009 angestiegen. Die Broschüre gibt auch über die bisherigen Bemühungen des Kartellamts bei der Kartellverfolgung und Ermittlungsarbeit einen guten Überblick.

Laut Bundeskartellamt hat sich die Schlagkraft der Behörde im Bereich der Kartellverfolgung, der als zentrale Aufgabe des Bundeskartellamtes dargestellt wird, deutlich erhöht. Erfolgsfaktoren waren dabei unter anderem das Kronzeugenprogramm, die Einrichtung der Sonderkommission Kartellbekämpfung (SKK) und spezialisierter Beschlussabteilungen (11. und 12. Beschlussabteilung) zur intensiveren Kartellverfolgung. Zu erwähnen ist auch die Gründung eines Referates für Ordnungswidrigkeitenverfahren in der Prozessabteilung im Jahr 2010. Nun folgt die Einrichtung einer neuen spezialisierten Beschlussabteilung.

Zu den steigenden Fallzahlen trägt nach Aussage des Kartellamts auch die Bonusregelung bei. Dieses Kronzeugenprogramm wurde 2000 eingeführt und 2006 grundlegend überarbeitet. Es habe zu einer erfolgreichen Aufdeckung und Ahndung einer ganzen Reihe von Kartellen in den vergangenen Jahren geführt. In der Zeit von 2000 bis 2005 sind insgesamt 122 Bonusanträge gestellt worden. Von 2006 bis 2009 sind unter der 2006 überarbeiteten Bonusregelung allein 112 Bonusanträge gestellt.