11.03.2011

Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung im Lebensmitteleinzelhandel ein

D
BKartA
Sektoruntersuchung
Nachfragemacht
Lebensmitteleinzelhandel

https://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2011_02_14.php

Das Bundeskartellamt hat am 14. Februar 2011 eine Sektoruntersuchung im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels eingeleitet. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten für die Beschaffung von Nahrungs- und Genussmitteln durch die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels.

Sektoruntersuchung: Das Bundeskartellamt kann die Untersuchung eines bestimmten Wirtschaftszweiges nach § 32 e GWB durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist (sog. Sektoruntersuchung. Es handelt sich dabei nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen, sondern um eine allgemeine Branchenuntersuchung.

Hintergrund:

Die vier größten Handelsunternehmen vereinten nach Angaben des Bundeskartellamts inzwischen rund 85% des Absatzmarktes in Deutschland auf sich. Es sei ein fortschreitender Konsolidierungsprozess im Lebensmitteleinzelhandel zu verzeichnen, nicht nur auf den Absatzmärkten, sondern auch auf den Beschaffungsmärkten. Dieser führe zu einer starken Konzentration zugunsten der führenden Handelsunternehmen. In diesem Konzentrationsprozess spielten auch die Beschaffungskooperationen unter Beteiligung der führenden Handelsunternehmen eine Rolle, die einer näheren Betrachtung unterzogen werden sollen. Bei den bisher angemeldeten Zusammenschlussvorhaben im Lebensmittelhandel hatte das Bundeskartellamt bereits einige Märkte genauer untersucht. Sie werden vom Kartellamt meist nur unter Auflagen erlaubt. Außerdem ermittelt das Amt derzeit noch wegen des Verdachts illegaler Preisabsprachen zwischen Handel und Herstellern.

Mit der nun eingeleiteten Sektoruntersuchung beabsichtigt das Bundeskartellamt, seine bisherigen Analysen der Beschaffungsmärkte im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels zu ergänzen. Die Untersuchung soll sich dabei auf die Klärung bestimmter Einzelfragen beschränken. Insbesondere soll an ausgewählten Produktgruppen untersucht werden, welche Marktposition den einzelnen Handelsunternehmen einschließlich ihrer Kooperationspartner an der Warenbeschaffung zukommt. Es soll ermittelt werden, ob und in welchem Ausmaß die führenden Handelsunternehmen Einkaufsvorteile gegenüber ihren Wettbewerbern genießen. Darüber hinaus sollen die Auswirkungen solcher Vorteile auf den Wettbewerb auf den Absatzmärkten untersucht werden.