21.11.2011

BMWi legt Referentenentwurf zur 8. GWB-Novelle vor

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 10. November 2011 den schon länger erwarteten Referentenentwurf veröffentlicht. Hierzu wird am 8. Dezember 2011 eine Verbändeanhörung stattfinden.

Zuvor hatte das Bundeswirtschaftsministerium am 2. August 2011 Eckpunkte für eine 8. GWB-Novelle vorgelegt. Mit Veröffentlichung der Eckpunkte gab das BMWi bekannt, dass Bundeswirtschaftsminister Rösler von dem Vorhaben seines Amtsvorgängers Abstand genommen hatte, eine missbrauchsunabhängige Entflechtung einzuführen. Dies hatte die Wirtschaft, insbesondere der Bundesverband der deutschen Industrie e.V. (BDI) seit Beginn der Debatte gefordert. Allerdings soll nun im Rahmen der anstehenden GWB-Novelle die Möglichkeit struktureller Maßnahmen (inklusive Entflechtungen), wie auch im EU-Recht verankert, vorgesehen werden (vgl. dazu unten).

Das BMWi konstatiert, dass bei der bevorstehenden Novelle kein grundlegender, konzeptioneller Änderungsbedarf bestehe, da sich das GWB in der Praxis bewährt habe. Die GWB-Novelle ziele jedoch darauf ab, Unterschiede zwischen deutscher und europäischer Fusionskontrolle weiter zu verringern, um eine weitgehend gleichlaufende Beurteilung von Fusionsvorhaben auf deutscher und europäischer Ebene zu ermöglichen. Die Missbrauchsvorschriften sollen einfacher, verständlicher und anwenderfreundlicher gestaltet werden. Auch soll die Position der Verbraucherverbände durch eine angemessene Beteiligung einer privaten Kartellrechtsdurchsetzung verbessert werden. Schließlich soll das kartellrechtliche Bußgeldverfahren effizienter gestaltet werden.

Der Referentenentwurf sieht im Wesentlichen folgende Vorschläge vor:

1. Fusionskontrolle

2. Missbrauchsaufsicht:

3. Kartellordnungswidrigkeiten/Bußgeldrecht:

4. Private Kartellrechtsdurchsetzung

5. Weitere Änderungen und Ankündigungen

Weitere Änderungen sind redaktioneller Art, betreffen die Anpassungen an den Vertrag von Lissabon oder sind von nach geordneter Bedeutung.