29.08.2011

BKartA legt neuen Leitfaden zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle vor

Noch bis zum 21. September 2011 nimmt das Bundeskartellamt (BKartA) Stellungnahmen zu seinem Entwurf eines „Leitfadens zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle" entgegen, den es am 21. Juli 2011 vorgelegt hatte.

Der Leitfaden ist als eine Orientierungshilfe für Unternehmen gedacht. Er soll den Leitfaden aus dem Jahr 2000, der unter dem Titel „Auslegungsgrundsätze zur Prüfung von Marktbeherrschung" veröffentlicht worden war, ersetzen. Das BKartA stellt in dem Leitfaden die Kriterien dar, anhand derer bemessen werden kann, ob ein Zusammenschlussvorhaben wettbewerblich bedenklich ist.

Ansatz des neuen Leitfadens:

Im Entwurf des Leitfadens wird der analytische Ansatz erläutert, nach dem das BKArtA Zusammenschlüsse beurteilt. Im Unterschied zu den bisherigen Auslegungsgrundsätzen dokumentiert der neue Leitfaden, dass sich das Kartellamt mittlerweile in stärkerem Maße auf ökonomische Erkenntnisse und Konzepte bei seinen kartellrechtlichen Entscheidungen stützt. 

Daneben sind auch die Fallpraxis und die Erfahrung des Bundeskartellamtes sowie die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofs eingearbeitet worden.

Im Vergleich zu den bisherigen Auslegungsgrundsätzen rückt der neue Leitfaden die Gesamtbetrachtung der Marktverhältnisse stärker in den Mittelpunkt. Dabei geht es nicht um die Bearbeitung einer Checkliste einzelner Kriterien. Die Prüfung ist vielmehr auf die Frage konzentriert, was sich durch den Zusammenschluss an den Marktverhältnissen ändert und ob dies wettbewerbsschädlich ist. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass nicht in jedem der Prüfung unterliegenden Fall sämtliche dargestellten Kriterien eine Rolle spielen oder die gleiche Bedeutung haben. Im Einzelfall kann daher auch eine Weiterentwicklung des dargelegten Konzeptes geboten sein.

Änderung des Untersagungskriteriums?

Nach eigenen Angaben des BKartA kann die im Leitfaden vorgenommene Bestandsaufnahme auch einen Diskussionsbeitrag im Zuge der anstehenden GWB-Novelle leisten, indem der Leitfaden das Konzept des Marktbeherrschungstests und die derzeitige Praxis dazu

näher belegt. Gemäß den Eckpunkten zur 8. GWB-Novelle wird derzeit überlegt, das Untersagungskriterium demjenigen der europäischen Fusionskontrolle anzugleichen. Anstelle des Marktbeherrschungstest könnte dann auch in der deutschen Fusionskontrolle das Kriterium einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs (‚significant impediment to effective competition', SIEC) eingeführt werden. Das BKartA weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die bisherigen Kriterien zur Bewertung der Marktbeherrschung allerdings auch noch nach einer Änderung des Untersagungskriteriums Bestand hätten, da die Marktbeherrschung auch beim neuen SIEC-Test ein Regelbeispiel bilden würde.

Zeitplan:

Das Bundeskartellamt wird im Herbst die endgültige Fassung des Leitfadens auf seiner Website veröffentlichen.