23.12.2011

BGH-Urteil zu Schadenersatzansprüchen bei Kartellverstößen (Passing-On-Defence) mit Urteilsgründen veröffentlicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits in einem grundlegenden Urteil vom 28. Juni 2011 (- KZR 75/10 - ) entschieden, dass nicht nur die unmittelbaren Kunden der Kartellteilnehmer Schadensersatz wegen Kartellrechtsverstößen verlangen können, sondern auch die in der Absatzkette folgenden Abnehmer. In dem BGH-Fall ging es um ein Preiskartell der Hersteller von Selbstdurchschreibepapier (Orwi AKA SD-Papier). Nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung im Juni, liegen nun die ausführlichen Urteilsgründe vor.

Die Urteilsgründe stützen sich im Wesentlichen auf folgende Aussagen:

1)      Indirekte Abnehmer sind klageberechtigt

2)      Zulassung der Passing-On-Defence