09.09.2011

Arbeitspapier der EU-Kommission zum Gemeinschaftsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation veröffentlicht

Die EU-Kommission hat am 10. August 2012 eine Zwischenbewertung des Gemeinschaftsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation (nachstehend: FuEuI-Rahmen) in Form eines Arbeitspapiers veröffentlicht. 

Hintergrund:

Der gegenwärtige FuEuI-Rahmen trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Allerdings befinden sich die speziellen Freistellungsvoraussetzungen für Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen seit August 2008 in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGGVO). Der FuEuI-Rahmen bleibt noch bis zum 31. Dezember 2013 in Kraft, er sieht allerdings bereits eine Zwischenbewertung nach drei Jahren vor, die nun vorliegt. Die EU-Kommission befasst sich in ihrer Zwischenbewertung mit der Anwendung des FuEuI-Rahmens in der Praxis, mit ihren Erfahrungen und der möglichen künftigen Ausgestaltung des Rahmens bei der anstehenden Überarbeitung in 2013. Dabei unterbreitet sie selbst einige Verbesserungsvorschläge. Im Herbst wird die EU-Kommission eine erste öffentliche Konsultation anhand eines Fragebogens vornehmen, die die Überarbeitung vorbereiten soll.  

Bewertung des FuEuI-Rahmens durch die EU-Kommission:

Nach eigenen Angaben hat die EU-Kommission seit dem Inkrafttreten des FuEuI-Rahmen bis Ende 2010 181 verschiedene staatliche Fördermaßnahmen befürwortet. Die durchschnittlichen Ausgaben seitens der Mitgliedstaaten für FuEuI beliefen sich in den Jahren 2007 bis 2009 auf 8.758 Mio. EUR (im Vergleich zu lediglich 6.277 Mio. EUR in den Jahren 2004 bis 2006). Deutschland stand dabei mit 2.240 Mio. EUR an der Spitze.

Staatliche FuEuI-Beihilfen sind nach Darstellung der EU-Kommission mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, wenn von ihnen angenommen werden kann, dass sie zu zusätzlicher FuEuI-Tätigkeit führen und der Wettbewerb nicht in einem dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufenden Ausmaß beeinträchtigt wird. Der FuEuI-Rahmen soll diesem Ziel dienen und es den Mitgliedstaaten erleichtern, Beihilfen besser auf die Fälle von Marktversagen anzuwenden.

Aus Sicht der EU-Kommission hat sich der FuEuI-Rahmen grundsätzlich bewährt. Es bestehe jedoch Verbesserungsbedarf, da die Mitgliedstaaten das Potential des FuEuI-Rahmens und der AGGGVO noch nicht ausgeschöpft hätten. Die Mitgliedstaaten würden unter den maximalen Beihilfenintensitäten verbleiben. Außerhalb von Finanzengpässen könne dieser Umstand - nach Mutmaßungen der EU-Kommission - auch auf Unsicherheiten im Hinblick auf die neu eingeführte Kategorie von Innovationsbeihilfen zurückzuführen sein. 

Die EU-Kommission hat nach eigenen Angaben erhebliche Expertise bei der Anwendung des neuen wirtschaftlichen Ansatzes, insbesondere bei großen individuellen Fällen, gewonnen. Die Anwendung der Abwägungsklausel („balancing text"), wonach die Kommission den positiven Beitrag einer Beihilfe zur Verwirklichung eines Ziels von gemeinsamem Interesse mit den möglichen negativen Folgen in Form einer Verfälschung des Handels und des Wettbewerbs abzuwägen hat, habe eine Leitfunktion für die Mitgliedstaaten eingenommen, die dadurch in die Lage versetzt würden, bessere und gezieltere Beihilfen zu vergeben.

Die Anwendung des FuEuI-Rahmens habe einige offene Fragen aufgeworfen, die bei der anstehenden Überarbeitung einer näheren Klärung zugeführt werden sollten. Diese beträfen abzugsfähige Kosten im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die Voraussetzungen und die Reichweite von Boni für die industrielle Forschung, die Klassifizierung als junges innovatives Unternehmen, Beihilfen für die Personalleihe sowie die fehlende Begriffsbestimmung von FuEuI-Projekten, Innovation sowie eines Projekts von europäischem Interesse.