30.05.2011

Almunia (EU-Kommission)“ Reform of EU State aid rules on the Services of General Economic Interest” (Rede)

Der Vizepräsident der EU-Kommission und amtierende Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sprach am 12. Mai 2011 anlässlich der neunzigsten Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen zu dem Thema „Reform of EU State aid rules on the Services of General Economic Interest" („Reform der EU-Beihilfenregeln für Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse")

Almunia kündigte ein Reformpaket für die Leistungen der Daseinsvorsorge an. Er betonte, dass der Vertrag von Lissabon den Mitgliedstaaten ein großes Ermessen bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, wie zum Beispiel bei der Erbringung öffentlicher Verkehrsdienste, beim Gesundheitsschutz und der Erbringung von Postdienstleistungen, lasse. Die Europäische Kommission habe dabei die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Finanzierung dieser Dienstleistungen nicht den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerrt. Die Kontrolle, die derzeit anhand des Monti-Kroes-Pakets erfolge, bezöge sich allerdings nur auf die Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI). Die Unterscheidung zwischen DAWI und Dienstleistungen im allgemeinen Interesse (DAI) würde vom Europäischen Gerichtshof getroffen werden.

Almunia kündigte an, dass das Monti-Kroes-Paket (Anmerkung: Auch „Altmarkt-Paket" genannt) bis zum Ende des Jahres überarbeitet werden und durch neue Instrumente ersetzt werden würde.

(Anmerkung: Die Europäische Kommission hatte am 23. März 2011 eine Mitteilung zur künftigen Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse („Altmark Paket") veröffentlicht. Die Mitteilung wurde begleitet durch einen Bericht über die Kommissionspraxis bei der Anwendung der derzeit geltenden Vorschriften. Das „Altmark"-Paket regelt die Anwendung der Beihilfevorschriften auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und umfasst eine Entscheidung, einen Gemeinschaftsrahmen und die Änderung der Transparenzrichtlinie.)

Almunia gab an, dass er in den nächsten Wochen das Konsultationsergebnis auswerten wolle und dabei möglichst viele Institutionen, wie z.B. das Europäischen Parlament, die Mitgliedstaaten und die Vertreter der Regionen, miteinbeziehen wolle. Mit der Reform der Vorschriften will die Kommission einen klareren, einfacheren und wirksamen Rechtsrahmen schaffen, der nationalen, regionalen und lokalen Behörden die Einhaltung der Beihilfevorschriften erleichtert und die effiziente Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse fördert.

Die Reform sei auf Art. 106 AEUV gestützt. Almunia veranschaulichte die Notwendigkeit für eine Reform am Beispiel des Bildungs- und Ausbildungssektors, dessen Funktion es unter anderem sei, für ein „gleicheres Europa" zu sorgen und den unterprivilegierten Europäern eine Chance zu verschaffen, in sozialer und wirtschaftlicher Sicht aufzuholen. In seiner Meinung könnten die öffentlichen Dienstleistungen einen Beitrag leisten, die zunehmen zu beobachtende Ungleichheit, vor allem in der Einkommenssituation, in Europa zu verringern. Diese gehe auch auf eine OECD-Erhebung zurück.

Die Erfahrungen mit dem Monti-Kroes-Paket hätten ergeben, dass der von der Europäischen Kommission gewählte Ansatz oft zu gleichförmig gewesen sei, ohne auf Unterschiede, z.B. bei der Unternehmensgröße, einzugehen. Die bisherigen Konsultationen hätten ergeben, dass Raum für Verbesserungen besteht und insbesondere die Vorschriften für mehr Klarheit sorgen und für bestimmte Arten von Dienstleistungen vereinfacht werden könnten.

Als Ziele der Reform nannte daher Almunia Folgende: