12.05.2010

EU-Wettbewerbskommissar Almunia bestätigt gemeinsame Konsultation zum Thema Sammelklagen mit seinen Kommissionskollegen Reding und Dalli im Herbst 2010

EU-Wettbewerbskommissar Almunia hat auf dem europäischen Wettbewerbstag am 5. Mai in Madrid zum Thema Sammelklagen bestätigt, dass es eine gemeinsame Konsultation mit seinen Kommissionskollegen Reding und Dalli im Herbst 2010 geben wird. Insbesondere gehe es darum, gemeinsame Rechtsprinzipien für künftige sektorale Legislativvorschläge im Bereich Sammelklagen zu finden. Diese gemeinsame Position soll dann als Grundlage für "konkrete legislative Vorschläge" dienen. Almunia ist überzeugt, dass man am Ende eine Lösung finden wird, die sich in alle Rechtskulturen der Mitgliedstaaten einfügt und einen echten Zugang zur Rechtsverfolgung für alle europäischen Verbraucher und Unternehmen garantiert. In den vergangenen Diskussionen um das Weißbuch 2008 habe sich eine breite Zustimmung - auch von Seiten des Europäischen Parlamentes - dafür ergeben, dass die Situation für kartellgeschädigte Verbraucher und Unternehmen verbessert werden muss.

Eine Veränderung der Strukturen im europäischen Wettbewerbsrecht (Due Process) werde es nicht geben. Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Kommission und EuGH sei vielfach gerichtlich überprüft und nicht beanstandet worden. Almunia will aber mehr Transparenz und Effizienz in den Prozessen schaffen. Im Rahmen der Konsultation zu Best Practices im Kartellrecht habe die Kommission über 50 Stellungnahmen erhalten, die derzeit sorgfältig analysiert werden.

Bußgelder: Almunia verteidigt die Leitlinien 2006, die insgesamt für mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit der Bußgelder gesorgt hätten. Bislang seien sie in 16 Fällen angewandt worden. Er habe "volles Vertrauen" in das bestehende Bußgeldsystem der Kommission. Dennoch sei er für Anregungen und Verbesserungsvorschläge offen. Diese müssten sich aber im Rahmen der Leitlinien und der Rechtsprechung bewegen. Unternehmen, die aufgrund der Krise durch das Bußgeld besonders hart getroffen werden, könnten sich auf RN 35 der Leitlinien berufen. Die Viabilität der Unternehmen solle schließlich nicht gefährdet werden. Allerdings werde die Kommission einen sehr strengen Maßstab bei der Überprüfung der Voraussetzungen von RN 35 an den Tag legen.