04.05.2010

EU-Kommission hat Entwürfe für die Prüfung horizontaler Vereinbarungen veröffentlicht

EU
Art. 101 AEUV
Horizontale Vereinbarungen

Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2010 die Entwürfe zweier überarbeiteter Verordnungen (Anlage 1 und Anlage 2) und der zugehörigen Leitlinien (Anlage 3) für die Prüfung horizontaler Vereinbarungen veröffentlicht. Die derzeit geltenden Vorschriften laufen am 31. Dezember 2010 aus. Die Regelungen nehmen bestimmte Kooperationen zwischen Unternehmen auf derselben Marktebene, die die gemeinsame Forschung und Entwicklung, Spezialisierungen oder die gemeinsame Herstellung oder Vermarktung von Produkten betreffen, vom Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen nach Art. 101 Absatz 1 AEUV aus. Die Kommission ist aufgrund der Konsultation zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die bestehenden Regeln in der Praxis bewährt haben. In einzelnen Bereichen hat sie dennoch Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Aspekte:

Die Kommission bittet um Stellungnahmen bis zum 25. Juni 2010.