08.02.2010
Bundeskartellamt legt Zwischenbericht der Sektoruntersuchung Milch vor
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https://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Stellungnahmen/1001_Sektoruntersuchung_Milch_Zwischenbericht_2009.pdf |
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 11. Januar 2010 einen Zwischenbericht zu ihrer Sektoruntersuchung in der Milchwirtschaft vorgelegt. Die Sektoruntersuchung war bereits im Juni 2008 von der 2. Beschlussabteilung eingeleitet worden. Anlass waren Hinweise, dass der Wettbewerb auf den einzelnen Produktionsstufen der Milchwirtschaft nur eingeschränkt funktioniere. Der Zwischenbericht untersucht insbesondere die Strukturen und die Verteilung der Marktmacht im Verhältnis der landwirtschaftlichen Milcherzeuger zu den Molkereien einerseits und im Verhältnis der Molkereien zum Lebensmitteleinzelhandel andererseits. Stellungnahmen zu dem Zwischenbericht werden bis zum 1. März 2010 erbeten.
Neben einer Darstellung des nationalen und des europäischen Rechtsrahmens für die Milchmärkte enthält der Zwischenbericht vorläufige Schlussfolgerungen, die mit den betroffenen Wirtschaftskreisen auf der Grundlage dieses Berichtes diskutiert werden sollen.
Zu den Schlussfolgerungen zählen insbesondere Folgende:
- Es wird eine Benachteiligung der Milcherzeuger im Verhältnis zu den Molkereien konstatiert. Allerdings könnten die gesetzlichen Möglichkeiten, regionale Milcherzeugergemeinschaften zu gründen, die Erzeuger in ihrer Verhandlungsposition gegenüber den Molkereien stärken. Diese Spielräume, wie in den Ausnahmentatbeständen der § 28 GWB und § 11 Marktstrukturgesetz angelegt, würden bisher jedoch kaum genutzt.
- Die Praxis längerfristiger Milchlieferverträge und die hohe Transparenz über Milchauszahlungspreise und Milchmengen hätten negative Folgen für den Wettbewerb. Diese schränkten den Wettbewerb der Molkereien um die Rohmilch offenbar ein. Kritisch sei zudem der weitreichende Datenaustausch, der nicht den Milcherzeugern zugute komme und darüber hinaus kartellrechtlich bedenklich sei.
- Der Lebensmitteleinzelhandel befindet sich in seinen Geschäftsbeziehungen zu den Molkereien in einem strategischen Vorteil, da die Molkereien nur über eingeschränkte Absatzalternativen verfügten. Die hohe Markttransparenz verstärkt diesen Effekt, ohne dass derzeit ein wettbewerbswidriges Verhalten des Einzelhandels ersichtlich wäre. Preisvorteile würden allerdings in der Regel an den Verbraucher weitergegeben.
- Die derzeit überwiegend praktizierten Preisbildungsmechanismen würden ebenfalls nicht in einem funktionsfähigen Wettbewerbs- und Verhandlungsumfeld gebildet werden. Forderungen nach bundesweiten Preis- oder Mengenabsprachen wären jedoch weder mit deutschem noch mit europäischem Kartellrecht zu vereinbaren.
- Die durch die EU-Kommission in Gang gesetzte Liberalisierung des Milchsektors hat einen Strukturwandel im Erzeugungs- und Produktionsbereich in Gang gesetzt, der nicht aufgehalten werden könne und daher hinzunehmen sei. Die Folgen der Reformen seien, auch für die Marktstufe der Milcherzeuger, seien dabei in Kauf genommen worden.