03.12.2009

Wettbewerbliche Regelungen im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode

D
Bundesregierung
Koalitionsvertrag
Wettbewerbspolitik

https://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf

Am 26. Oktober ist im Rahmen der Regierungsbildung der Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode von der CDU, CSU und FDP beschlossen und unterzeichnet worden. Dieser Vertrag enthält unter der Überschrift „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt." einige bedeutsame Weichenstellungen für die Wettbewerbspolitik

Sammelklagen:

Die Bundesregierung lehnt Sammelklagen auf deutscher und europäischer Ebene deutlich ab. Mehrere Ressorts der vorherigen Bundesregierung hatten sich in diesem Jahr gegen den Entwurf eines Richtlinienvorschlags der EU-Kommission ausgesprochen, kollektive Klageinstrumente auf Ebene der Mitgliedstaaten durchzusetzen.

GWB-Novelle:

Es werden Eckpunkte für die nächste GWB-Novelle genannt. So wird eine "Entflechtungsregelung" im GWB als "ultima ratio" bei Kartellrechtsverstößen postuliert. Die Idee geht auf einen Vorstoß der FDP-Fraktion aus dem Jahr 2008 zurück.

Darüber hinaus sollen Elemente der europäischen Fusionskontrolle übernommen werden. Die Vereinbarung bleibt hier inkonkret. Die deutsche Fusionskontrolle unterscheidet sich derzeit in einer Vielzahl von Punkten vom europäischen Recht.

Das Kartellamt hat den Auftrag, auch weiterhin Konzentrationstendenzen und Nachfragemacht beobachten. Auch soll das Kartellamt bei der wettbewerblichen Folgenabschätzung am Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden. Zudem will sich die Bundesregierung zur Sicherung freier und fairer Märkte für ein unabhängiges europäisches Kartellamt einsetzen.

Gesundheitssektor:

Es ist geplant, das allgemeine Wettbewerbsrecht als Ordnungsrahmen grundsätzlich auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zur Anwendung gelangen zu lassen. Eine Überprüfung soll insbesondere im Hinblick auf Rabattverträge, Fusionen von Krankenhäusern und Krankenkassen stattfinden.

Daseinsvorsorge:

Ausweislich der Koalitionsvereinbarung wird eine Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der Umsatzsteuer angestrebt, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen zu ermöglichen. Allerdings sollen Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich belastet werden. Die Koalitionsvereinbarung definiert dabei nicht, was unter Daseinsvorsorge zu verstehen ist.

An anderer Stelle der Koalitionsvereinbarung wird mit Blick auf die Abfallwirtschaft die grundsätzliche steuerliche Gleichstellung von öffentlichen und privaten Unternehmen befürwortet. Die Formulierung lässt allerdings offen, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung hieraus einen Handlungsauftrag ableitet.