19.05.2009

Rheinland-Pfalz: Änderung der Gemeindeordnung und des Zweckverbandsgesetzes in Kraft

Der Entwurf des rheinland-pfälzischen Landesregierung für ein "Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und des Zweckverbandsgesetzes" (LT-Drs. 15/3032 vom 19.01.2009) ist am 25. März 2009 in zweiter Beratung im Landtag unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD und CDU (- Drucksache 15/3259 -) "Fairer Wettbewerb für die Kommunalwirtschaft bei der Energieversorgung" mit den Stimmen der SPD und der CDU gegen die Stimme der FDP - ausweislich des Plenarprotokolls - angenommen worden.

Das Gesetz sieht vor, die Subsidiaritätsklausel des § 85 Abs. 1 Nr. 3 GemO zu ändern, die der Gemeinde eine wirtschaftliche Betätigung bereits bei Leistungsparität mit einem Dritten untersagt. Fortan soll Subsidiarität der gemeindlichen Wirtschaftsbetätigung nur dann gelten, wenn sich die Gemeinde außerhalb der Bereiche Energieversorgung, der Wasserversorgung und des öffentlichen Personennahverkehrs (also zentralen Diensten der "Daseinsvorsorge") wirtschaftlich betätigt. Damit wolle man "zurzeit bestehende Wettbewerbsnachteile der kommunalen Versorgungsunternehmen" beseitigen. Weiterhin wird der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen eine wirtschaftliche Betätigung außerhalb des Gemeindegebiets gestattet, um insbesondere für die kommunalen Energieversorgungsunternehmen die durch das Örtlichkeitsprinzip bestehende Benachteiligung gegenüber der Privatwirtschaft zu beseitigen. § 14 a des Zweckverbandsgesetzes soll dahingehend geändert werden, dass auch Anstalten im Sinne des § 86 a Abs. 1 GemO Träger einer gemeinsamen kommunalen Anstalt sein können.

Nur die FDP-Fraktion (Abgeordneter. Auler) machte bei der der Abstimmung vorgeschalteten Beratung im Plenum darauf aufmerksam, dass "gleiche Wettbewerbsbedingungen" voraussetzten, dass in der Privatwirtschaft die Mehrwertsteuer abgeschafft würde, da ansonsten der Wettbewerb ungleich sei. Auch sei es in Irrtum zu glauben, dass der Staat per se billiger sei, denn sonst hätte in der jüngsten Vergangenheit nicht mehrfach die Regulierungsbehörde eingreifen müssen, um z. B. die Netzentgelte bei Stadtwerken zu senken, da sonst die Preise zu gewesen wären.