06.08.2009

KOM verlängert Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

EU
Kommission
Beihilfen
Rettung und Umstrukturierung

https://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/prolonged_guidelines_de.pdf

Am 2. Juli 2009 verkündete die EU-Kommission, dass sie die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten, die am 9. Oktober 2009 auslaufen, bis zum 9. Oktober 2012 verlängern wird. Die Verlängerung wird damit begründet, dass die Wirtschaftskrise eine schwierige und instabile wirtschaftliche Lage geschaffen habe, in der es darauf ankomme, die Kontinuität und Rechtssicherheit bei der Behandlung der staatlichen Beihilfen an Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zu gewährleisten. Rettungsbeihilfen sollen dem Unternehmen die nötige Zeit verschaffen, um die Umstände, die zu den Schwierigkeiten führten, eingehend zu prüfen und einen angemessenen Plan für ihre Überwindung auszuarbeiten. Die Umstrukturierung eines Unternehmens in Schwierigkeiten stützt sich auf einen konkreten Plan zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens. Sobald ein Umstrukturierungs- oder Liquidationsplan, für den eine Beihilfe beantragt wurde, erstellt ist und durchgeführt wird, gilt die weitere Beihilfe als Umstrukturierungsbeihilfe.

 Zum wichtigsten Inhalt der Leitlinien:

 Für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen gelten folgende gemeinsame Regeln:

 Das Unternehmen muss sich im Sinne der Leitlinien in Schwierigkeiten befinden.

Definition des Unternehmens in Schwierigkeiten: Ein Unternehmen befindet sich in Schwierigkeiten, wenn es nicht in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln oder Fremdmitteln, die ihm von seinen Eigentümern/Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung gestellt werden, Verluste aufzufangen, die das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht zwingen werden, seine Tätigkeit einzustellen, wenn der Staat nicht eingreift.

Rettungsbeihilfen können nur genehmigt werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Umstrukturierungsbeihilfen implizieren besondere Risiken im Hinblick auf Wettbewerbsverzerrungen. Sie sollen grundsätzlich nur genehmigt werden, wenn etwaige Wettbewerbsverzerrungen durch die mit der Weiterführung des Unternehmens verbundenen Vorteile aufgewogen werden. Eine Umstrukturierungsbeihilfe wird nur genehmigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: