24.11.2009

KOM verabschiedet neue GVO für Linienschifffahrtskonsortien

EU
Kommission
Gruppenfreistellungsverordnung
Linienschifffahrtskonsortien

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:256:0031:0034:DE:PDF

Am 26. April 2010 wird die Ende September von der EU-Kommission überarbeitete Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für Linienschifffahrtskonsortien (Verordnung (EG) Nr. 906/2006 über die Anwendung von Artikel 81 Abs. 3 EG-Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Seeschifffahrtsunternehmen (Konsortien) in Kraft treten.

Die Überprüfung der GVO begann 2007 mit einer umfassenden Marktuntersuchung, in deren Verlauf die Kommission im Herbst 2008 eine Konsultation zum Vorentwurf der Verordnung durchführte. Die noch geltende GVO erlaubt Reedereien zum Zwecke der Bereitstellung gemeinsamer Seefrachtdienste in sogenannten „Konsortien" zusammenzuarbeiten.

Ein Konsortium ist ein Zusammenschluss von Reedereien, die zusammenarbeiten, um gemeinsame Seefrachtdienstleistungen anzubieten. Solche Vereinbarungen ermöglichen es Reedereien in der Regel, ihre Tätigkeiten zu rationalisieren und Größenvorteile zu erzielen. Stehen Konsortien in ausreichendem Wettbewerb, profitieren die Nutzer der von den Konsortien, z.B. Verladern, angebotenen Transport-Dienstleistungen gewöhnlich von Verbesserungen bei Produktivität und Service-Qualität.

Die neue GVO wird diese Form der Zusammenarbeit (ausgenommen Preisfestsetzungen und Festlegung von Kapazitäten) für weitere fünf Jahre bis zum April 2015 freistellen. Geändert wurde insbesondere die Marktanteilsschwelle, ab der Unternehmen nicht mehr automatisch freigestellt werden; diese wurde von 35 Prozent auf 30 Prozent herabgesetzt. Um zu bestimmen, ob ein Konsortium die Marktanteilsvoraussetzung erfüllt, müssen die Gesamtmarktanteile der einzelnen Mitglieder des Konsortiums addiert werden. Außerdem wurde die Freistellung auf alle Arten von Frachtdiensten (containerisierte wie nicht containerisierte) in der Linienschifffahrt ausgedehnt. Des Weiteren vollzieht die neue GVO einige Änderungen nach, die aus der Aufhebung der Gruppenfreistellungsverordnung für Linienkonferenzen im Jahre 2006 ergeben haben. Außerdem wurden die Ausstiegsklauseln und Bindefristen für die Fälle, in denen ein Mitglied aus dem Konsortium ausscheiden will, so verlängert, dass sie der Marktpraxis gerecht werden und den Seeverkehrsunternehmen dennoch genug Spielraum lassen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Kommission den Rechtsvorteil der Gruppenfreistellung entziehen kann, wenn Verbindungen zwischen Konsortien oder ihren Mitgliedern negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben.