21.07.2009

KOM legt Leitfaden zur Prüfung von Regionalbeihilfen mit großem Investitionsvolumen vor

Die EU-Kommission hat am 24. Juni 2009 einen Leitfaden für die Prüfung von staatlichen Beihilfen mit regionaler Zielsetzung zur Förderung großer Investitionsvorhaben vorgelegt. In ihm werden die Prüfungskriterien solcher Regionalbeihilfen näher erläutert.

Hintergrund:

Bei Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben besteht generell ein erhöhtes Risiko für Wettbewerbsverzerrungen. Trotz der negativen Auswirkungen, die Regionalbeihilfen auf Handel und Wettbewerb haben können, können diese für zulässig erachtet werden, wenn sie der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung bestimmter benachteiligter Gebiete innerhalb der Europäischen Union dienen. Der Leitfaden bezieht sich auf die Leitlinien für Regionalbeihilfen 2007-2013, wonach große Investitionsvorhaben, bei denen bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, einzeln bei der EU-Kommission anzumelden sind, weil bei diesen Vorhaben eine erhöhte Gefahr möglicher Wettbewerbsverzerrungen besteht. Unter einem "großen Investitionsvorhaben" versteht man eine Erstinvestition, deren beihilfefähigen Ausgaben über 50 Mio. Euro betragen. Beihilfenvorhaben, die über dem Höchstbetrag liegen, der nach den geltenden Vorschriften für Investitionsvorhaben mit beihilfefähigen Ausgaben von 100 Mio. EUR gewährt werden darf, müssen einzeln angemeldet werden. Bei diesen angemeldeten Investitionsvorhaben prüft die EU-Kommission insbesondere die Beihilfeintensitäten und ob die Beihilfe auf einem unterdurchschnittlich wachsenden oder sogar schrumpfenden Markt eine wesentliche Zunahme der Produktionskapazitäten bewirken könnte und ob sie Unternehmen mit hohen Marktanteilen zugute käme.

 

Neuer Leitfaden:

Mit dem neuen Leitfaden will die EU-Kommission den Mitgliedstaaten und Unternehmen eine Orientierungshilfe geben, indem sie ihr Vorgehen bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Beihilfe zur Förderung großer Investitionsvorhaben anhand weiterer Kriterien genauer darlegt. Der Leitfaden stützt sich dabei auch auf die Grundsätze des "Aktionsplans Staatliche Beihilfen" der EU-Kommission. Er integriert insbesondere die sogenannte Abwägungsprüfung, bei der die positiven Auswirkungen der Beihilfe gegenüber den möglichen negativen Folgen in Form von Wettbewerbsverzerrungen abgewogen werden. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb Angaben zu den positiven Auswirkungen ihrer Beihilfen sowie zur Geeignetheit, Angemessenheit und zum Anreizeffekt der Maßnahme machen.

Die positiven Auswirkungen der Beihilfe können sowohl direkter Art (z. B. Schaffung direkter Arbeitsplätze) als auch indirekter Art sein (z. B. Innovation auf lokaler Ebene). Berücksichtigt werden können auch die Clusterwirkung, ein etwaiger Technologietransfer und ein Wissens-Spillover. Negative Auswirkungen von Regionalbeihilfen können sich in hohen Marktanteilen und einer potenziellen Überkapazität auf einem strukturbedingt schrumpfenden Markt widerspiegeln. Die Prüfung des Anreizeffekts beinhaltet die Prüfung, ob die geplante Beihilfe Anreiz zu Investitionen gibt, die sonst in den geförderten Regionen nicht getätigt würden. Würde sich ein Unternehmen beispielsweise auch ohne Beihilfe in einem bestimmten Gebiet niederlassen, fehlt dieser Anreizeffekt.

Die EU-Kommission wird die Gesamtbewertung der jeweiligen Beihilfe anhand dieser Kriterien vornehmen. Damit will sie auch einem stärker ökonomisch ausgerichteten Ansatz in der Beihilfenkontrolle Rechnung tragen.