19.05.2009

GD Gesundheit und Verbraucherschutz veröffentlicht Konsultationspapier zum Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher

EU
Kommission
Verbraucherschutz
Sammelklagen
“Private Enforcement”

https://ec.europa.eu/consumers/redress_cons/docs/consultation_paper2009.pdf

Am 8. Mail 2009 hat die GD Gesundheit und Verbraucherschutz ein so genanntes "Konsultationspapier" (consultation paper) und ein "Feedback"-Papier (feedback statement) als Folgepapiere zum Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher veröffentlicht. Das Konsultationspapier leitet eine Konsultation bis zum 3. Juli 2009 ein und stellt unter Ansehung der zum Grünbuch eingegangenen Stellungnahmen eine erste Arbeitsanalyse der Auswirkungen der verschiedenen im Grünbuch dargestellten Optionen dar. Als Ergebnis der Konsultation erhofft sich die Generaldirektion weitere Informationen, die vorzugsweise mit konkreten Beispielen versehen und auf die jeweiligen nationalen Schadenersatzsysteme bezogen sind. Das Papier wird auch bei der von der Generaldirektion für den 29. Mai 2009 organisierten Anhörung Diskussionsgrundlage sein.

Im Konsultationspapier wird zunächst dargelegt, ob und welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um den Opfern so genannter "Masseschäden" zu ihrem Recht zu verhelfen. Das Papier stützt sich dabei insbesondere auf die Evaluierungsstudie "Study on the Evaluation of the Effectiveness and the efficiency of CR mechanisms in the European Union". Im Hinblick auf die 8 Mitgliedstaaten, die Elemente des kollektiven Rechtsschutzes eingeführt haben (Österreich, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden) wird jedoch gesagt, dass die Erfahrungen mit den teilweise neuen Instrumenten noch sehr begrenzt seien.

In dem Papier kommt zum Ausdruck, dass die Effizienz der gegebenen Rechtsinstrumente unterschiedlich ausgeprägt sei und von verschiedenen Faktoren abhänge, wie z.B. der Höhe des individuellen Schadens bei Massenschäden. Generell werden Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes für positiv erachtet, wenn sie geeignet seien, die Kosten des einzelnen Geschädigten bei der Geltendmachung des Schadenersatzes zu senken. Teilweise seien die vorhandenen Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes jedoch selbst ineffizient.

Die Konsultation zum Grünbuch habe ergeben, das keine der vier gelisteten Optionen allein in zufriedenstellender Weise die beiden Hauptziele, den Zugang zu einer effektiven Durchsetzung für Masseschäden von Verbrauchern und die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes zu verbessern, durchsetzen könne. Vorstellbar sei daher eine Kombination aus den Optionen 2 und 4. Während Verbraucherorganisationen generell eine flächendeckende Instrumente kollektiver Rechtsdurchsetzung bevorzugten, habe sich die Industrie verhalten geäußert mit einiger Präferenz zu alternativen Streitbeilegungsmechanismen. Die Mitgliedstaaten hätten verschiedene Ansichten vertreten. Drei (kumulative) Elemente könnten nach der Konsultation identifiziert werden, die die Probleme am besten lösen würden:

Die ersten beiden Elemente finden sich in einer neu gefassten Option 4 wieder, die nun auch schon  - anders als im Grünbuch - kollektive Streitbeilegungsverfahren umfasst. Das Papier schlägt zudem eine neue fünfte Option vor. Diese ist noch weitgehender als Option 4, indem sie aus einem kollektiven freiwilligen Streitbeilegungssystem kombiniert mit einem harmonisierten rechtlichen System kollektiver Rechtsdurchsetzung besteht. Das System kollektiver Rechtsdurchsetzung soll in dieser Option anscheinend in der Hauptsache auf der Basis von Musterfällen zur Anwendung gelangen (mit der Möglichkeit der Erstreckung der Rechtskraftwirkung des Grundurteils für sämtliche geschädigten Verbraucher). Eine kurze Folgenabschätzung der verschiedenen Optionen (unter Einschluss der neuen Option 5) am Ende des Papiers kommt zu dem Ergebnis, dass die Option 5 die Rechte der Verbraucher am effektivsten durchsetzen würde, allerdings auch am kostspieligsten für die Mitgliedstaaten wäre.