18.05.2009

Europäische Kommission legt Bericht über Funktionieren der Kartellverfahrensverordnung 1/2003 vor

Am 30. April 2009 legte die EU-Kommission ihre Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über das Funktionieren der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vor. Sie war dazu verpflichtet, fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, mithin zum 1. Mai 2009, eine Bewertung vorzulegen, wie gut die neuen Regeln für die Durchsetzung des EG-Wettbewerbsrechts in diesem Zeitraum funktioniert haben. Hierfür hatte die EU-Kommission zuvor eine Konsultation im letzten Jahr durchgeführt.

Mit der Verordnung 1/2003 hatte die EU-Kommission im Jahr 2004 einen Systemwechsel begründet. Es wurde ein System der dezentralen Kartellanwendung geschaffen: Nationale Gerichte und Wettbewerbsbehörden konnten seitdem das EG-Wettbewerbsrecht in vollem Umfang direkt selbst anwenden. Auch wurde durch Einführung der Legalausnahme das bürokratische und zeitintensive Anmeldeverfahren abgeschafft: Unternehmen mussten seitdem Vereinbarungen nicht mehr bei der EU-Kommission zur Genehmigung anmelden. Der EU-Kommission wurde dadurch die Möglichkeit gegeben, ihre Ressourcen auf ernste Wettbewerbsprobleme zu konzentrieren.

Die Bilanz fällt fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung 1/2003 weitgehend positiv aus. Die EU-Kommission kommt im Wesentlichen zu folgenden Schlussfolgerungen:


Weiterer Evaluierung bedürften allerdings die Fragen,

Der Bericht lässt die Frage offen, ob eine Änderung der geltenden Regeln oder Verfahren erforderlich ist. Auf der Grundlage dieses Berichts wird die EU-Kommission zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, ob es weiterer politischer Maßnahmen bedürfe.