02.02.2009

EU Kommission Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen

Bis zum 30. Januar 2009 nimmt die EU-Kommission noch Stellungnahmen zu ihrer Anfang Dezember 2008 lancierten Befragung interessierter Kreise zu den Erfahrungen und die Praxis mit den geltenden Regelungen über horizontale Kooperationen entgegen. Die Spezialisierungs-GVO (VO Nr. 2658/2000) und die Forschungs- und Entwicklungs-GVO (VO Nr. 2659/2000) laufen am 31. 12. 2010 aus. Die EU-Kommission hat hierzu einen Fragebogen veröffentlicht, der sich auch auf die Leitlinien über Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit (2001/C 3/02) bezieht. Die Gruppenfreistellungen nehmen bestimmte Kooperationen zwischen Unternehmen auf derselben Marktebene, die die gemeinsame Forschung und Entwicklung, Spezialisierungen oder die gemeinsame Herstellung oder Vermarktung von Produkten betreffen, vom Kartellverbot (Art. 81 EG) aus.

Horizontale Vereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die auf derselben Marktstufe tätig sind. Neben den so genannten verbotenen Hard Core – Kartellen, Kartellen in Form von Preisabsprachen, Markt-, Kunden- und Gebietsaufteilungen gibt es zahlreiche Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern, die wettbewerblich unbedenklich sind oder sogar wettbewerbsfördernd wirken. Die Vereinbarung wirft dann Wettbewerbsprobleme auf, wenn sie sich negativ auf die Preise, die Produktion, die Innovation oder die Vielfalt und Qualität der Produkte auswirkt. Andererseits lässt sich durch horizontale Zusammenarbeit ein beträchtlicher wirtschaftlicher Nutzen erzielen, wenn sie es ermöglicht, Risiken zu teilen, Kosten einzusparen, Know-how zusammenzulegen und Innovationen zu beschleunigen. Dies können Vereinbarungen über die gemeinsame Vermarktung oder über einen Informationsaustausch sowie die gemeinsame Forschung und Entwicklung, die gemeinsame Herstellung und der gemeinsame Einkauf sein.

Im Rahmen der Konsultation erhofft sich die EU-Kommission Erfahrungsberichte von Unternehmen und Unternehmensverbänden, die sie bei der Ausarbeitung der neuen Regelungen ab 2011 unterstützen sollen. Insbesondere interessiert sich die Kommission dafür, ob es praktische Probleme in der Anwendung der Verordnungen und der Leitlinien gibt, ob die Vorschriften noch zeitgemäß sind und von welchen positiven Erfahrungen Unternehmen berichten können. Außerdem denkt die Kommission darüber nach, den Anwendungsbereich für erlaubte horizontale Kooperationen zu erweitern und bittet um Anregungen, welche Bereiche bei Überarbeitung der geltenden Regelungen übernommen werden sollten.