05.08.2009

BKartA veröffentlicht Tätigkeitsbericht für die Jahre 2007/2008

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Bundeskartellamt
Tätigkeitsbericht 2007/2008

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/135/1613500.pdf

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 07. Juli 2009 seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2007/2008 vorgestellt. Aus diesem geht hervor, dass das Amt den Bereich der Kartellverfolgung weiter intensiviert hat und zunehmend Erfolge verbuchen konnte. Hierbei handelt es sich auch um die ersten 15 Bußgeldentscheidungen, die nach der 7. GWB-Novelle und den neuen Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamtes erlassen wurden. Die Bußgeldsumme belief sich insgesamt auf 748,5 Mio. €. Verfahren wurden insbesondere in den Bereichen Werbezeitvermarktung im Privatfernsehen, Apotheken und Arzneimittelhersteller, Dekorpapier, Drogerieartikel, Flüssiggas, Parfümerie- und Kosmetikartikel, Transportbeton und Zement geführt. Das Bundeskartellamt nahm im Berichtszeitraum in 37 Verfahren insgesamt 80 Kronzeugenanträge entgegen.

Einen Schwerpunkt bildeten die Verfahren gegen Gasversorgungsunternehmen wegen missbräuchlich überhöhter Gaspreise. Auf Basis des Ende 2007 eingeführten § 29 GWB und der dort geregelten Beweislastumkehr zu Lasten der Unternehmen konnte das BKartA preissenkende Maßnahmen in Höhe von rund 130 Mio. € durchsetzen.

In dem Berichtszeitraum wurde verstärkt von dem neuen Instrument der Sektorenuntersuchung Gebrauch gemacht. Aktuell wird eine umfassende Analyse des Strom-, Milch- sowie des Kraftstoffmarktes durchgeführt.

Das BKartA hat ein Referat für ökonomische Grundsatzfragen eingerichtet und eine weitere rein auf Kartellverfolgungen spezialisierte Abteilung (12. Beschlussabteilung) geschaffen.

Im Bereich der Fusionsanmeldung verzeichnete das BKartA einen Anstieg der Anmeldungen auf insgesamt 3914, also um 401 Anmeldungen mehr als im vorherigen Berichtszeitraum. In 44 Verfahren hat das Amt das Hauptverfahren eingeleitet, wobei 21 Fusionen freigegeben, 11 untersagt und 12 mit Nebenbestimmungen freigegeben wurden. Seit 2008 ist die Zahl der Fusionsanmeldungen jedoch auf Grund der Wirtschafts- und Finanzkrise rückläufig.

Das BKartA beobachtet, dass die Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen der Bundesregierung zu einer Einschränkung der Fusionskontrolle für staatliche Beteiligungen an angeschlagenen Banken führen und warnt vor Wettbewerbsverzerrungen. Das Amt hält die Schaffung zusätzlicher wettbewerbsrechtlicher Strukturen für nötig und spricht sich deutlich gegen die öffentlichen Forderungen nach zusätzlichen Ausnahmebereichen vom GWB aus.

Im Bereich des Vergaberechts befasste sich das BKartA mit insgesamt 386 Nachprüfungsverfahren (davon 219 in 2008). In den Jahren 2005/2006 waren die Vergabekammern nur mit jeweils 170 Verfahren beschäftigt gewesen.