15.07.2008

Kroes (EU-Kommission): New Developments in EU State Aid Policy

Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat am 11. Juli 2008 auf einer gemeinsamen Veranstaltung des Bundesverbands der deutschen Industrie und des Berliner Gesprächskreises über jüngste Entwicklungen in der EU-Beihilfenpolitik gesprochen. Dabei betonte sie zwar, dass die Gewährung von staatlichen Beihilfen nach wie vor kontrolliert werden müsse, wies jedoch zugleich darauf hin, dass die Instrumente der Beihilfenkontrolle auf die sich wandelnde Beihilfenpolitik anzupassen seien. In den letzten Jahren habe sich gezeigt, dass die EU-Mitgliedsstaaten den Schwerpunkt ihrer industriepolitischen Fördermaßnahmen von Beihilfen für die Förderung einzelner bevorzugter Industriezweige und Unternehmen stärker hin auf Beihilfen mit horizontaler Zielsetzung verlagert haben. Staatliche Beihilfen seien in jüngerer Zeit verstärkt darauf ausgelegt, der Wirtschaft freies Handeln zu ermöglichen. Diese Entwicklungen habe die Kommission erkannt und seit dem Jahr 2005 kontinuierlich ihre Beihilfenregelungen modernisiert. Ziel sei es, durch weniger Bürokratie schnellere Entscheidungen zu ermöglichen. Die bereits in Kraft getretenen Regelungen haben dabei bislang gezeigt, dass dies der richtige Weg sei.

Im Detail ging Kommissarin Kroes vor allem auf die kürzlich veröffentlichte neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung ein, mit der 26 Beihilfekategorien von der allgemeinen Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln ausgenommen werden. Dazu gehört die staatliche Unterstützung von Investitionen und Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Ausbildung, für junge innovative Unternehmen, für Frauenunternehmen oder zum Ausgleich der Mehrkosten wenn Behinderte beschäftigt werden. Auch Risikokapitalbeihilfen und Investitionen in den Umweltschutz gelten künftig von vornherein als genehmigt.

Neelie Kroes betonte auch, dass die Kommission mit ihrer Beihilfenpolitik nicht beabsichtige, darüber zu befinden, ob und welche Beihilfen im konkreten Fall die beste Form staatlichen Handelns seien. Diese Entscheidung obliege allein den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Kommission entscheide lediglich darüber, ob die Gewährung von Beihilfen im konkreten Fall überhaupt ein angemessenes Instrument sei. Mit Hinblick auf die Zukunft sprach sich die Kommissarin für eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten aus. Der Weg nach vorne müsse gemeinsam verantwortet werden. Nur über eine enge Zusammenarbeit könne langfristig eine erfolgreiche Beihilfenpolitik ermöglicht werden.