15.07.2008
Kroes (EU-Kommission): New Developments in EU State Aid Policy
EU
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https://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/08/386&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en |
Im Detail ging Kommissarin Kroes vor allem auf die kürzlich veröffentlichte neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung ein, mit der 26 Beihilfekategorien von der allgemeinen Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln ausgenommen werden. Dazu gehört die staatliche Unterstützung von Investitionen und Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Ausbildung, für junge innovative Unternehmen, für Frauenunternehmen oder zum Ausgleich der Mehrkosten wenn Behinderte beschäftigt werden. Auch Risikokapitalbeihilfen und Investitionen in den Umweltschutz gelten künftig von vornherein als genehmigt.
Neelie Kroes betonte auch, dass die Kommission mit ihrer Beihilfenpolitik nicht beabsichtige, darüber zu befinden, ob und welche Beihilfen im konkreten Fall die beste Form staatlichen Handelns seien. Diese Entscheidung obliege allein den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Kommission entscheide lediglich darüber, ob die Gewährung von Beihilfen im konkreten Fall überhaupt ein angemessenes Instrument sei. Mit Hinblick auf die Zukunft sprach sich die Kommissarin für eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten aus. Der Weg nach vorne müsse gemeinsam verantwortet werden. Nur über eine enge Zusammenarbeit könne langfristig eine erfolgreiche Beihilfenpolitik ermöglicht werden.