09.09.2008

KOM überprüft Anwendung der Kartell-Durchführungsverordnung Nr. 1/2003

Die EU-Kommission hat am 24. Juli 2008 eine öffentliche Konsultation zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates (Durchführungsverordnung) eingeleitet. Interessierte Parteien können ihre Beiträge bis zum 30. September 2008 einreichen. Die Ergebnisse der Konsultation wird die EU-Kommission in den Bericht zur Anwendung der Durchführungsverordnung einfließen lassen, der dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Mai 2009 vorgelegt werden soll.

Die Durchführungsverordnung trat am 1. Mai 2004 in Kraft und gilt als umfassendste Reform der vergangenen 40 Jahre. Sie enthält Bestimmungen zur Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags (Artikel 81 und 82 EG) durch die EU-Kommission. Mit der Verordnung wurde das System der „Legalausnahme“ eingeführt. Damit wurde das bisherige Anmelde- und Freistellungssystem des Arti­kels 81 EGV abgeschafft; Artikel 81 Abs. 3 EGV wurde direkt anwendbar. Die Unternehmen mussten seitdem selbst prüfen, ob ihre Vereinbarungen kartellrechtswidrig sind, in den An­wendungsbereich einer Gruppenfreistellungsverordnung fallen oder darüber hinaus freistellungsfähig sind. Außerdem wurden die einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden und Gerichte zur Anwendung des EG-Wettbewerbsrechts befugt, um zu gewährleisten, dass bei der Verfolgung von Kartellen und anderen wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen in ganz Europa die gleichen Vorschriften angewandt werden. Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für eine engere Kooperation der nationalen Wettbewerbsbehörden, die zusammen mit der EU-Kommission ein Netz der Wettbewerbsbehörden bilden (ECN), normiert. In der Verordnung findet sich auch die Rechtsgrundlage für die weiten Untersuchungsbefugnisse der Kommission und für die Möglichkeit, Geldbußen für Verstöße gegen das EG-Kartellrecht zu verhängen.

Um möglichst gezielte Kommentare zu erhalten, hat die EU-Kommission einen Fragebogen veröffentlicht. Dieser setzt im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:  

- Erfahrungen mit der unmittelbaren Anwendung des Artikels 81 (3) EG-Vertrag
- Beziehung zwischen europäischem und deutschem Wettbewerbsrecht
- Durchsetzung der europäischen Vorschriften durch die Kommission
- Durchsetzung der europäischen Vorschriften durch die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten
- Zusammenarbeit im Europäischen Netzwerk der Wettbewerbsbehörden (ECN)
- Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbsbehörden und Gerichten
- Internationale Zusammenarbeit