20.10.2008

KOM legt Entwurf einer Mitteilung über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch einzelstaatliche Gerichte vor

Am 22. September 2008 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf einer Mitteilung über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch einzelstaatliche Gerichte eingeleitet. Die Konsultationsfrist endet am 23. Oktober 2008.

Die in der Mitteilung gegebenen Erläuterungen sollen die einzelstaatlichen Gerichte und potentielle Kläger bei beihilfenrechtlichen Klagen unterstützen. Dafür werden die bei Verstößen gegen die Beihilfevorschriften zur Verfügung stehenden Rechtsschutzinstrumente genauer erläutert und Hinweise zur praktischen Anwendung der Vorschriften zu geben. Außerdem ist für nationale Gerichte die Möglichkeit vorgesehen, die EU-Kommission um Übermittlung von Informationen und Stellungnahmen zu ersuchen.

Der Mitteilungsentwurf stützt sich auch auf die Ergebnisse einer eingehenden Studie über die Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen in den Mitgliedstaaten aus dem Jahr 2006. Diese stellte fest, dass – obwohl die Gesamtzahl beihilfenrechtlicher Fälle vor nationalen Gerichten gestiegen war – Klagen gegen die Gewährung illegaler Beihilfen gerichtete immer noch relativ selten waren. Lediglich 19 % der betrachteten Urteile beruhten auf Klagen von Wettbewerbern gegen eine nationale Behörde auf Schadenersatz, Rückforderung oder Erlass einer einstweiligen Anordnung, und nur 6 % der Urteile entfielen auf direkte Klagen von Wettbewerbern gegen Beihilfeempfänger.

Wenngleich die private Rechtsdurchsetzung vor einzelstaatlichen Gerichten, wie in der Studie festgestellt, im Beihilfenbereich bislang nur eine relativ geringe Rolle gespielt hat, ist die EU-Kommission der Auffassung, dass sie von großem Wert für die Beihilfepolitik sein könne. Mit Verfahren bei einzelstaatlichen Gerichten haben Dritte die Möglichkeit, zahlreiche beihilfebezogene Probleme unmittelbar auf staatlicher Ebene anzugehen und zu lösen.