25.02.2008

Interaktiver Informationsdienst zur Daseinsvorsorge steht nun zur Verfügung

EU
Kommission
Daseinsvorsorge – Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Seit dem 28. Januar 2008 steht nun das von der Kommission in ihrer Mitteilung über Sozialdienstleistungen und sonstige Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vom 20. November 2007 angekündigte Internetportal in Form eines interaktiven Informationsdienstes zur Verfügung. Derzeit steht der Informationsservice nur in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch zur Verfügung. Künftig soll der Informationsdienst allerdings in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung stehen.

Der Informationsdienst soll sich mit allen Fragen befassen, die die Anwendung des europäischen Rechts auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI) betreffen, in Deutschland als Dienstleistungen der so genannten Daseinsvorsorge geläufig. Die EU-Kommission bietet diese Initiative als eine Reaktion auf den steigenden Bedarf an praktischen Informationen und Orientierungshilfen zum geltenden Recht für derartige Dienstleistungen an. Unklarheiten bestehen insbesondere bei Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse. Fragen zur Anwendung des EU-Rechts auf DAI kann der Informationssuchende durch Ausfüllen eines „Online-Formulars“ an die EU-Kommission richten. Die Kommission hat angekündigt, bei der Beantwortung von Fragen zwar Orientierungshilfen geben zu wollen, wie sich die EU-Vorschriften in der Praxis auf solche Dienstleistungen auswirken können. Gleichzeitig weist sie jedoch auch darauf hin, dass sie weder die Fakten von Einzelfällen analysieren, Rechtsberatung zu Fragen nationaler Rechtsvorschriften durchführen noch Ratschläge zur Strukturierung von Ausschreibungen bzw. Verträgen oder zur Gestaltung von Ausgleichsregelungen erteilen kann.

Um die Auskunft auf neue Fallgestaltungen beschränken zu können, soll sich der Informationssuchende vor einer individuellen Anfrage zunächst prüfen, ob die Frage bereits in der ständig aktualisierten Rubrik „Fragen und Antworten“ (häufig gestellte Fragen) beantwortet worden sei.