12.06.2008

Im Fokus der Frühjahrsausgabe des Beihilfenanzeigers: Umweltschutzbeihilfen

EU
Kommission
Beihilfen
Beihilfenanzeiger
https://ec.europa.eu/comm/competition/state_aid/studies_reports/2008_spring_de.pdf

https://ec.europa.eu/comm/competition/state_aid/studies_reports/2008_spring_de.pdf

Die EU-Kommission hat am 21. Mai 2008 die Frühjahrsausgabe ihres Beihilfeanzeigers veröffentlicht. Im Fokus des aktuellen Anzeigers steht die Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten Beihilfen zugunsten der Umwelt gewähren.

Aufwendungen für Umweltschutzbeihilfen:

Die EU-Kommission konstatiert, dass die Aufwendungen für Umweltschutzbeihilfen in der EU in den vergangenen sieben Jahren deutlich gestiegen seien. Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass mehr Umweltsteuerermäßigungen und -befreiungen gewährt wurden. Zwar sei die Anzahl neuer Umweltbeihilfemaßnahmen seit 2001 in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten relativ konstant geblieben, aber die Umweltausgaben seien im Zeitraum von 2001 bis 2006 von 7 Mrd. auf 14 Mrd. EUR und damit auf das Doppelte gestiegen. In relativen Zahlen erhöhten sich damit die Umweltschutzbeihilfen im EU-weiten Durchschnitt um 50 % (gemessen am Bruttoinlandsprodukt). Allerdings seien zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten ganz erhebliche Unterschiede feststellbar: So waren im Zeitraum von 2004 bis 2006 Schweden, Dänemark und Deutschland die größten Umweltbeihilfengeber, gefolgt von Österreich, den Niederlanden und Finnland, die ebenfalls über dem EU-Durchschnitt lagen. Im Vereinigten Königreich erreichten die Aufwendungen für Umweltschutzbeihilfen dagegen nur die Hälfte des EU-Durchschnitts, und in fast allen übrigen Mitgliedstaaten lag der BIP-Anteil der Beihilfen bei weniger als einem Viertel des EU-Durchschnitts.

In den meisten Fällen handelte es sich allerdings nicht um Beihilfen, die in Investitionen direkt zum Schutz der Umwelt einmündeten; der Großteil der Beihilfen (ca. 53 %) würde in Form von Umweltsteuerbefreiungen gewährt werden, die in der Regel energieintensiven Unternehmen, darunter auch Unternehmen, die erhebliche Umweltschäden herbeiführten, zugute kämen. Durch solche Beihilfen würde der Umweltschutz nur indirekt gefördert.

Die EU-Kommission rechnet damit, dass mit Verabschiedung der neuen Umweltschutzleitlinien im Januar dieses Jahres die Gewährung von Beihilfen, die dem Umweltschutz dienen, künftig noch weiter zunehmen wird.

Rückforderung von Beihilfen:

Im Beihilfenanzeiger stellt die EU-Kommission darüber hinaus fest, dass die Außenstände im Hinblick auf die Rückforderung rechtswidriger und mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbarer Beihilfen im Gegensatz zu der Situation in den Jahren 2004 und 2006 stark zurückgingen. So waren Ende 2007 nur 49 Rückforderungsentscheidungen noch nicht vollstreckt gegenüber 93 Ende 2004 und 60 Ende 2006. Der Gesamtbetrag der aufgrund von Entscheidungen, die zwischen 2000 und 2007 erlassen wurden, zurückzufordernden Beihilfen beläuft sich auf mindestens 9 Mrd. EUR. Davon waren Ende 2007 rund 7 Mrd. EUR zuzüglich 2,4 Mrd. EUR Zinsen bereits zurückgezahlt. (Anmerkung: Im Vergleich dazu verhängte die Kommission von 2003 bis 2007 in Kartellsachen Geldbußen von rund 7 Mrd. EUR).

Verfahrensbeschleunigung:

Nach eigenen Angaben der EU-Kommission hat diese ihre internen Verfahren soweit verbessert, dass die Bearbeitung von Beihilfeanmeldungen beschleunigt werden konnte. Dadurch habe sich die durchschnittliche Dauer der vorläufigen Prüfung einer angemeldeten Beihilfe von 6,4 Monaten auf 5,2 Monate verringert. Die EU-Kommission weist dabei darauf hin, dass sich der Bearbeitungszeitraum im Allgemeinen um mindestens weitere drei Monate verkürzen ließe, wenn die Mitgliedstaaten von vorneherein eine vollständige Anmeldung übermitteln würden. Hieran fehle es aber oft.