13.11.2008

Fusionskontrolle: KOM überprüft Anwendung der Fusionskontrollverordnung

EU
Europäische Kommission
Fusionskontrolle

Konsultation

 

Rund vier Jahre nach Inkrafttreten der EU-Fusionskontrollverordnung (Verordnung 139/2004 des Rates – FKVO) ruft die EU-Kommission dazu auf, die Anwendung der FKVO in der Praxis zu überprüfen. Hierzu hat sie am 28. Oktober eine Konsultation eingeleitet, die bis zum 1. Dezember 2008 läuft. Die EU-Kommission ist verpflichtet, dem Rat bis zum 1. Juli 2009 über das Funktionieren der Aufgreifschwellen (Art. 1 Abs. 2 und 3 FKVO) und das neu im Rahmens eines Vorverfahren eingeführte Verweisungssystem (Art. 4 Abs. 4 und 5 FKVO) zu berichten. Zum Zweck der Konsultation hat die EU-Kommission einen Fragebogen entworfen. Sie bittet darin die interessierten Kreise, neben der Funktionsweise der Aufgreifschwellen und des neu eingeführten Verweisungssystems auch zu den generellen Verweisungsmechanismen in Art. 9 und 22 FKVO, die durch die letzte Reform nur geringfügig geändert wurden, Stellung zu nehmen sowie Erfahrungen mit anderen Aspekten der FKVO und ihrer Anwendung mitzuteilen.

Aufgreifschwellen: Die für die Bestimmung der Zuständigkeit bestehenden Umsatzschwellen sind zwar im Rahmen der letzten Reform unverändert geblieben. Die EU-Kommission möchte wissen, ob die Höhe der Schwellen noch als angemessen erachtet werden kann.

Neues Verweisungssystem: Die fusionierenden Unternehmen haben seit 2004 die Möglichkeit, die Kommission um die Prüfung eines Zusammenschlusses zu ersuchen, der in mindestens drei Mitgliedstaaten anmeldepflichtig wäre, auch wenn die für eine Prüfung der Kommission vorgesehenen Schwellenwerte nicht erreicht werden. Hierdurch sollte das Problem der Mehrfachanmeldungen und Mehrfachzuständigkeiten eingedämmt werden. Eine automatische Zuweisungsregel (in die Zuständigkeit der EU-Kommission) scheiterte bei der letzten Reform am Widerstand der Mitgliedstaaten. Diese hatten sich für eine Verweisung eines Falles an die EU-Kommission auf Antrag der Unternehmen zudem ein Vetorecht ausbedungen.

Bewertung durch die EU-Kommission: Angaben der EU-Kommission zufolge hätten die Schwellenwerte und Verweisungsmechanismen insgesamt gut funktioniert. Seit Mai 2004 seien auf Ersuchen der Anmelder rund 160 Verweisungen an die Kommission und ungefähr 40 Verweisungen an die jeweils zuständigen Mitgliedstaaten vorgenommen worden.