25.02.2008

EU-Kommission plant Regelung für kleine Unternehmen (Small Business Act) und Flankierung im Beihilfebereich

Die Europäische Kommission hat am 31. Januar 2008 für Mitte 2008 die Vorlage eines „Small Business Act for Europe“, einer europäischen Regelung für kleine Unternehmen, angekündigt. Damit sollen die bisherigen Initiativen der europäischen Mittelstandspolitik zusammengeführt und ausgebaut werden. Mit Hilfe dieser Regelung sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), von denen es in der EU ca. 23 Millionen gibt, noch mehr als bisher bei der Entscheidungsfindung in der EU berücksichtigt werden, denn der Mittelstand gilt in den Augen der EU-Kommission als der eigentliche Garant für wirtschaftliches Wachstum in Europa. Zwar seien bei der Förderung von KMU in den letzten Jahren – so die Kommission - bereits beträchtliche Erfolge erzielt worden, es gelte jedoch das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial der KMU in der Zukunft voll und ganz auszuschöpfen und ihre Innovationsfähigkeiten uneingeschränkt zu nutzen. Der „Small Business Act“ soll Grundsätze und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von KMU festlegen.

Das der Konsultation zugrundeliegende Papier befasst sich mit den folgenden sechs Bereichen, die jedoch – je nach Konsultationsergebnis - noch ergänzt werden können:
-    Bessere Abstimmung der Rechtsetzung auf die KMU.
-    Vergrößerung des Stellenwerts der KMU in der Gesellschaft.
-    Zugang der KMU zu Märkten.
-    Zugang der KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Innovation.
-    Die ökologischen Herausforderungen als Chance für die KMU.
-    Verstärkte Umsetzung KMU-relevanter politischer Grundsätze der EU. 

Mitte Januar sind bereits vier Arbeitsgruppen zu den Themen Bürokratieabbau, Unternehmensfinanzierung, Innovation und Unternehmertum eingerichtet worden. Dies zeigt, dass die EU-Kommission weitgehend die richtigen Themen für den Mittelstand identifiziert. Hohe Steuern und Abgaben sowie der unflexible Arbeitsmarkt sind weitere wichtige Wachstumshemmnisse für mittelständische Unternehmen.
Flankierende Maßnahmen im Beihilfenbereich: Die EU-Kommission hat festgestellt, dass von den vorhandenen Möglichkeiten für KMU, auf der Grundlage bestehender Beihilferegelungen Förderungen zu erhalten, ebenfalls noch nicht in genügendem Maße Gebrauch gemacht worden sei; auch die Mitgliedstaaten und lokalen Körperschaften wüssten oft nicht, in welchem Ausmaß sie KMU fördern dürften. Gelegentlich der geplanten Regelung für kleine Unternehmen weist die Kommission deshalb darauf hin, dass die Beihilfeintensitäten für KMU in der ebenfalls in der Abstimmung befindlichen allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für den Beihilfebereich deutlich angehoben würden, und weitere Vergünstigungen, insbesondere bei Innovationsmaßnahmen, vorgesehen wären. Außerdem wird die EU-Kommission Mitte des Jahres ein Vademecum über Beihilfen an KMU veröffentlichen, um über sämtliche Förderungsmöglichkeiten aufzuklären.