10.06.2008

EP-Energieausschuss spricht sich gegen eine erzwungene Entflechtung im Gassektor aus

nders als am 6. Mai 2008 im Hinblick auf die Änderung der Binnenmarktrichtlinie Elektrizität hat der Energie- und Industrieausschuss des Europäischen Parlaments (ITRE) am 19. Mai 2008 eine Alternative zu der von der EU-Kommission vorgeschlagenen eigentumsrechtlichen Entflechtung für den Gasbinnenmarkt angenommen. Der so genannte „Dritten Weg“, der ursprünglich auf die Vorschläge Frankreichs und Deutschlands zurückgeht, ist zwar knapp abgelehnt worden. Allerdings orientierte sich der Energieausschuss in seiner Abstimmung eng an dem jüngsten Kompromissvorschlag der EU-Kommission, der sich dem „dritten Weg“ zwar annähert, aber noch die Einführung eines unabhängigen Treuhänders zur Bestimmung der Aufsichtsratsmitglieder der Netzgesellschaft vorsah (mittlerweile hat die EU-Kommission in einem gemeinsam mit der slowenischen Präsidentschaft erarbeiteten Kompromissvorschlag auf das Treuhändermodell verzichtet). Die von der EU-Kommission ursprünglich ebenfalls vorgeschlagene Alternative eines „Independent System Operator“ (ISO) wurde, wie bereits zuvor bei der Abstimmung zur Binnenmarktrichtlinie Elektrizität, deutlich abgelehnt.

Die endgültige Abstimmung über den Bericht (Berichterstatter: Romano Maria La Russa, UEN) musste allerdings verschoben werden, um noch weitere Diskussionen zu den Einzelheiten des neuen Kompromissvorschlags zu ermöglichen. Mit den Abstimmungen am 6. Mai (zur Stromrichtlinie) und nun am 19. Mai (zur Gasrichtlinie) zeigt sich jetzt deutlich, dass der Ausschuss unterschiedliche Haltungen zum Gas- und Stromsektor einnimmt. Dass sich der federführende Ausschuss des Europäischen Parlaments grundsätzlich für eine Alternative zur eigentumsrechtlichen Entflechtung für Gas ausgesprochen hat, wird nicht ohne Auswirkungen auf die Abstimmung im Plenum des Parlaments (16. bis 19. Juni) bleiben.

Auch der Energierat erörterte am 6. Juni 2008 Fragen des Strom- und Gasbinnenmarktes. Die Diskussion ergab, dass bei der Frage nach einer wirksamen Entflechtung des Netzbetriebs von der Erzeugung und vom Vertrieb zwar Handlungsbedarf besteht. Allerdings sei deutlich geworden, dass die Entflechtung nur eine von verschiedenen Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten und kein Allheilmittel sei. Erforderlich sei unter anderem auch eine verbesserte Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden und der Übertragungsnetzbetreiber. Ferner bedürfe es verbesserter Rahmenbedingungen für Investitionen in die Netze und neuer grenzüberschreitender Leitungen.