07.01.2008

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos zum 50-jährigen Jubiläum des Bundeskartellamtes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Deutschland
Bundeswirtschaftsministerium
50-jähriges Jubiläum

https://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=230140.html


Ein halbes Jahrhundert ist es her, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft getreten ist und das Bundeskartellamt seine Arbeit aufgenommen hat. Ludwig Erhard, auf dessen Einsatz die Schaffung des GWB zurückzuführen ist, bezeichnete das seit dem 1. Januar 1958 geltende Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen stets als "Grundgesetz der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung" und das Bundeskartellamt als "Garanten für die elementaren Werte unseres Wettbewerbssystems: Freiheit, Eigeninitiative, Ideenreichtum, Leistungswille, Eigenverantwortung und Risikobereitschaft."

Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums würdigte auch der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, die Erfolgsgeschichte der 1958 bewusst getroffenen Entscheidung für eine Wettbewerbsordnung, die anfänglich nicht ohne Widerstand der Wirtschaft durchgesetzt werden konnte. "In den 50er Jahren waren Kartelle in Deutschland noch an der Tagesordnung. Seitdem das Bundeskartellamt seine Arbeit aufgenommen hat und das 'Grundgesetz der Marktwirtschaft' effektiv und mit Augenmaß anwendet, haben Wettbewerbsbeschränkungen bei uns einen schweren Stand. Dafür gebührt den beiden heutigen Jubilaren unser Dank und unsere Anerkennung."