29.08.2008

Bundesregierung beschließt 13. Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung

Am Mittwoch, den 20. August 2008, hat die Bundesregierung das 13. Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen, nach dem  künftig eine Prüfung ausländischer Investitionen möglich sein soll. Die Übernahme deutscher Konzerne durch ausländische Investoren soll verhindert werden, wenn die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Zuständige Prüfungsbehörde ist das Bundeswirtschaftsministerium, das entweder auf eigene Initiative ein Prüfverfahren einleiten kann oder auf Antrag des Investors tätig wird. Adressaten des Gesetzes sind Investoren, die außerhalb der EU/EFTA-Staaten ihren Sitz haben und sich mit mehr als 25 Prozent an inländischen Unternehmen beteiligen. Mit der geplanten Reform des Außenwirtschaftsgesetzes will die Bundesregierung  nicht nur ausländische Staatsfonds, sondern auch private Investoren kontrollieren, die sich an deutschen Unternehmen beteiligen. Das Außenwirtschaftsgesetz, das bislang nur die Überprüfung von Investitionen in Firmen vorsieht, die Kriegswaffen, bestimmte Rüstungsgüter oder Kryptosysteme herstellen oder entwickeln, soll damit deutlich verschärft werden.

Der Gesetzesentwurf sieht Fristen für das Prüfverfahren vor. Wird das Bundeswirtschaftsministerium auf eigene Initiative tätig, so hat es bis zu drei Monate nach Erwerb Zeit ein Prüfverfahren einzuleiten. Das Prüfverfahren selbst darf nach Eingang der vollständigen Unterlagen nicht länger als zwei Monate dauern. Das Bundeswirtschaftsministerium informiert vor Ablauf dieser Zweimonatsfrist die Bundesregierung über den Ausgang der Untersuchung. Ferner können Unternehmen und Investor bereits vor Abschluss des Erwerbvertrages die Unbedenklichkeit des Erwerbs klären lassen. Eine verbindliche Meldefrist ist im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen.

Umstritten an dem Gesetzesentwurf ist vor allem seine Vereinbarkeit mit europäischem Recht. Die Bundesregierung selbst geht davon aus, dass das Gesetz die europarechtlichen Vorgaben einhält. Die maßgeblichen Kriterien „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“ oder „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ seien durch das EG- Recht und die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs hinreichend bestimmt. Demgegenüber werden von Wirtschaft und Wissenschaft Bedenken vorgebracht, dass Deutschland mit der Reform des Außenwirtschaftsgesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren riskiere, weil das Gesetz gegen die EG-Vorschriften über den freien Kapitalverkehr verstoße, die nicht nur innerhalb der EU sondern auch gegenüber dritten Ländern gelten.

Kritik an der Reform des Außenwirtschaftsgesetzes wird ferner auch im Hinblick auf die Auswirkungen des Gesetzes geübt. Ökonomen geben zu bedenken, dass es schwerlich mit den Mechanismen der Marktwirtschaft vereinbar sei, wenn künftig der Staat darüber entscheide, was "gutes" und was "böses" Geld sei. Von Seiten des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHK) und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) wird außerdem davor gewarnt, dass die geplante Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts dem Wirtschaftsstandort Deutschland, dessen Markt sich durch eine hohe internationale Verflechtung auszeichnet, schaden könne. Ausländische Investitionen sicherten seit langem Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland. Mit dem vagen Kriterium 'Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit' könne die Politik jedoch künftig ausländisch finanzierte Investitionsprojekte aus den unterschiedlichsten politischen Erwägungen ablehnen. Eine derart offene Prüf- und Untersagungsmöglichkeit führe zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und wirke abschreckend auf ausländische Investoren.