22.01.2008

Bundeskartellamt richtet neue Beschlussabteilung für die Missbrauchsaufsicht im Energiesektor ein und plant weitere Beschlussabteilung

Deutschland
Bundeskartellamt
Missbrauchsaufsicht

https://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2008_01_04.

Das Bundeskartellamt hat eine neue zehnte Beschlussabteilung (B 10) für die Missbrauchsaufsicht bei Strom, Gas und Fernwärme gegründet, die zusammen mit den Landeskartellbehörden die Angemessenheit der Strom- und Gaspreise kartellrechtlich überprüfen wird.

Die neue B 10 hat ihre Arbeit mit zunächst 8 Vollzeitstellen bereits am 2. Januar 2008 aufgenommen. Zuvor war geschätzt worden, dass der neue Missbrauchstatbestand im Bereich der Energieversorgung sowie die Einführung des umfassenden Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis zu einer finanziellen Belastung insbesondere des Bundeskartellamts in einer Größenordnung von rund 0,5 Mio. Euro jährlich, aber
auch der Kartellbehörden der Länder führen würde. Die finanzielle Belastung im Energiebereich resultiert dabei aus einem erheblich höheren Vollzugsaufwand für die kostenbasierte Ermittlung eines Preismissbrauchs.

Nach Inkrafttreten des § 29 GWB im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels zum 22. Dezember 2007 sind insgesamt 21 Planstellen bewilligt worden. Den Vorsitz der 10 Beschlussabteilung hat der Vorsitzende der 8. Beschlussabteilung, Herr Dr. Carsten Becker, bis auf weiteres kommissarisch übernommen.

Eine weitere Beschlussabteilung ist derzeit in Planung, wie der Präsident des Bundeskartellamts, Herr Dr. Heitzer, anlässlich der Feier zum 50-jährigen Bestehen des Bundeskartellamts ankündigte. Diese Beschlussabteilung soll demnach noch gezielter gegen Kartellabsprachen vorgehen und die 11. Beschlussabteilung in ihrer Arbeit unterstützen. Das Bundeskartellamt hätte damit 12 Beschlussabteilungen.