10.06.2008

BT-Ausschuss für Wirtschaft und Technologie votiert gegen FDP-Gesetzentwurf

Die Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie zu dem von der FDP-Fraktion am 13. März 2008 in erster Lesung in den Bundestag eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der Gesetzentwurf stimmt im Wesentlichen mit dem hessischen Vorschlag, eine Entflechtungsregelung in das GWB aufzunehmen, überein. Die Beschlussfassung erfolgte mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
 
Zur Begründung gab der Ausschuss laut dem Bericht des Berichterstatters (Dr. Nüßlein) an, dass das GWB erst kürzlich geändert worden sei und dem Kartellamt dadurch bereits stärkere Zugriffsmöglichkeiten bei einem möglichen Preismissbrauch der Energieversorger eingeräumt worden sei. Die Wirkung der Gesetzesänderung müsse noch abgewartet werden. Auch bezüglich anderer Regulierungsinstrumente sahen die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD keinen Nachbesserungsbedarf. Darüber hinaus würden der noch nicht abgeschlossene politische Entscheidungsprozess auf EU-Ebene sowie die positiven Entwicklungen auf dem europäischen Strommarkt eine Gesetzesänderung derzeit überflüssig machen.

Sowohl die überstimmte Fraktion DIE LINKE als auch die sich enthaltende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierten insbesondere, dass der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion das Instrument der Ministererlaubnis beibehalte; dieses habe – nach Ansicht vieler Kritiker – nachhaltig zur gegenwärtigen hohen Konzentration auf den Strommärkten beigetragen und zu Wettbewerbseinbußen geführt.