02.05.2008

53. Sondergutachten der Monopolkommission und Ministererlaubnis im Fall Universitätsklinikum Greifswald / Kreiskrankenhaus Wolgast

Deutschland
Monopolkommission
Sondergutachten
Ministererlaubnis
Fusionskontrolle

https://www.monopolkommission.de/sg_53/Sondergutachten_53.pdf;

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hat am 17. April 2008 in dem Ministererlaubnisverfahren Universitätsklinikum Greifswald / Kreiskrankenhaus Wolgast eine Ministererlaubnis erteilt. Damit kann das Universitätsklinikum Greifswald der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald die Anteilsmehrheit an dem Kreiskrankenhaus Wolgast gGmbH übernehmen.

An die Erteilung einer Ministererlaubnis stellt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hohe Anforderungen. Im konkreten Einzelfall müssen die vom Bundeskartellamt festgestellten Wettbewerbsbeschränkungen durch gesamtwirtschaftliche Vorteile aufgewogen oder durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit, d.h. durch Gemeinwohlgründe, gerechtfertigt werden. Um Gemeinwohlgründe festzustellen, darf es auch keine wettbewerblich weniger bedenklichen Alternativen geben.

Zuvor hatte die Monopolkommission am 26. März 2008 dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie ihr 53. Sondergutachten zum Zusammenschlussvorhaben des Universitätsklinikums Greifswald mit der Kreiskrankenhaus Wolgast gGmbH vorgelegt, für das das Universitätsklinikum Greifswald am 7. Dezember 2006 nach Untersagung des Zusammenschlusses durch das Bundeskartellamt im Dezember 2006 eine Ministererlaubnis beantragt hatte. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, in dem das Universitätsklinikum Beschwerde gegen die Untersagungsverfügung eingelegt hatte, ist derzeit noch anhängig.

Zunächst hatte das Bundeskartellamt die Übernahme des Kreiskrankenhauses in Wolgast durch das Universitätsklinikum Greifswald untersagt, weil dadurch die marktbeherrschende Stellung des Universitätsklinikums auf dem Markt für Krankenhausleistungen in der Region weiter verstärkt würde. Es handelt sich sogar um besonders hohe Marktanteile. Im Kerngebiet Greifswald addierten sich die Marktanteile auf 80 Prozent, bezogen auf einzelne Fachrichtungen lägen sie sogar darüber.

Die Monopolkommission sprach hingegen für die Erteilung der Ministererlaubnis aus. Sie stellte zunächst fest, dass die mit dem Zusammenschluss verbundene Wettbewerbsbeschränkung im Vergleich zu der bereits vorhandenen marktbeherrschenden Stellung des Universitätsklinikums kaum ins Gewicht fiel. Im Krankenhaussektor fände ohnehin kaum ein (Preis-)Wettbewerb statt.

In dem forschungs- und strukturpolitischen Argument der Sicherung der Existenz des Universitätsklinikums sah die Monopolkommission einen Gemeinwohlvorteil von erheblichem Gewicht. Auch dem Erhalt einer medizinischen Fakultät käme durch die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit besonderes Gewicht zu. Demgegenüber sei das Gewicht der Wettbewerbsbeschränkung aufgrund der Besonderheiten des relevanten Marktes und der beteiligten Unternehmen vergleichsweise gering.

Der Minister sah die Anforderungen an eine Ministererlaubnis in diesem Fall ebenfalls für erfüllt an. In einer Gesamtbetrachtung überwogen – nach Ansicht des Ministers – die Gemeinwohlgründe die mit dem Zusammenschluss verbundene erhebliche Wettbewerbsbeschränkung, die das Bundeskartellamt – für den Minister bindend – festgestellt hatte. Für den Minister waren vor allem die beiden Gemeinwohlgründe "Langfristiger Erhalt und nachhaltige Profilierung von medizinischer Fakultät und angegliedertem Universitätsklinikum der Universität Greifswald" und der "Ausbau des Forschungsschwerpunktes der "Community Medicine" der medizinischen Fakultät" anzuerkennen. (Anmerkung: Unter „Community Medicine“ versteht man die Analyse und Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Bereich der häufig vorkommenden "Volkskrankheiten", wie z.B. Diabetes oder Gefäßerkrankungen).
Der Minister stellte fest, dass die vom Wissenschaftsrat erkannte Gefährdung der medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums besonders schwer wiege. Mit einem Niedergang der medizinischen Fakultät und ihres Uniklinikums wären viele konkrete und derzeit noch nicht absehbare negative Folgen für die gesamte strukturschwache Region Vorpommern und bundesweit verbunden. Der Zusammenschluss ermögliche es zudem, deutschlandweit eine einmalige Forschungsregion "Modellregion Ostvorpommern" zu schaffen. In dieser "Modellregion" könne die Krankenhausversorgung einer klar abgegrenzten Bevölkerungsgruppe umfassend erfasst und analysiert werden. Gerade mit einem Ausbau des Forschungsschwerpunktes "Community Medicine" könnten Forschungsergebnisse erzielt werden, die der Bevölkerung in der gesamten Region und bundesweit zu Gute kämen.
Die Ministererlaubnis wurde ohne Bedingungen und Auflagen erteilt.