22.01.2008

51. Sondergutachten der Monopolkommission: "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln"

Deutschland
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In ihrem 51. Sondergutachten unter dem Titel "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln", dass am 18. Dezember 2007 in Bonn vorgestellt wurde, urteilt die Monopolkommission über die Entwicklung auf den Briefmärkten erneut äußerst kritisch. Zwar würde der Markt am 01. Januar 2008 durch den Wegfall der Exklusivlizenzen  für Briefe bis 50 g formal geöffnet, die Wettbewerbsentwicklung würde jedoch erheblich durch die Einführung des Mindestlohns sowie den Erhalt der Mehrwertsteuerbefreiung für die Deutsche Post AG erschwert.


Mindestlohn: Die Monopolkommission lehnt in ihrem Gutachten die Einflussnahme der Politik auf die Lohnbildung im Postsektor entschieden ab. Dieser branchenweite verbindliche Lohn verfolge "offensichtlich nicht das Ziel, die Interessen inländischer Arbeitnehmer zu schützen", sondern würde lediglich der Post AG ermöglichen, die Kosten der Wettbewerber massiv zu erhöhen, ohne davon selbst betroffen zu sein. Die Einführung dieses sektorspezifischen Mindestlohns würde zudem zu wettbewerblichen Verzerrungen gegenüber anderen Wirtschaftssektoren führen.

Mehrwertsteuerbefreiung: Ebenfalls deutlich kritisiert die Monopolkommission die Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post AG. Diese würde der Post AG in nicht gerechtfertigter Weise einen erheblichen Kostenvorteil gegenüber ihren mehrwertsteuerpflichtigen Wettbewerbern verschaffen und damit ihre Monopolstellung weiterhin absichern. Vor allem der Wettbewerb um nicht vorsteuerabzugsberichtigte Kunden, die 50 % des Marktes ausmachen , würde hierdurch erheblich behindert. Die Ungleichbehandlung der Post AG gegenüber den restlichen Wettbewerbern würde zudem gegen europäisches Recht verstoßen, weil nach der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie private und öffentliche Postunternehmen gleichermaßen von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren müssten.

Kritik übt die Monopolkommission auch an der Arbeit der Bundesnetzagentur. Diese habe es während der fünfjährigen Price-Cap-Regulierungsperiode, die Ende 2007 ausgelaufen ist, versäumt, die Verbraucher an den hohen Effizienzgewinnen der Post AG durch eine entsprechende Absenkung teilhaben zu lassen. Eine Korrektur innerhalb der laufenden Regulierungsperiode sei deshalb dringend geboten. Ob die Bundesnetzagentur dem folgen wird, bleibt jedoch abzuwarten. Sie selbst beurteilt die Wettbewerbssituation auf dem Postmarkt in ihrem ebenfalls im Dezember veröffentlichten Tätigkeitsbericht Post 2006/2007  wesentlich positiver als die Monopolkommission.