10.12.2007
Kroes (EU-Kommission): Making consumers' right to damages a reality: the case for collective redress mechanisms in antitrust claims (Vortrag)
EU
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https://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/07/698&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en |
Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat am 9. November 2007 auf einer von der portugiesischen Präsidentschaft organisierten Konferenz zum kollektiven Rechtsschutz für europäische Verbraucher in Lissabon über den Ausbau des privaten Rechtsschutzes und europäische Verbraucherpolitik gesprochen. Davon ist festzuhalten:
- Die Konsumentenwohlfahrt sei der Maßstab der Wettbewerbspolitik (geworden), und die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts diene in erster Linie dem Verbraucher. Zu diesem Zweck sei in der GD Wettbewerb auch das Amt eines „Consumer Liaison Officers” eingerichtet worden.
- Die Rechtsdurchsetzung durch öffentliche Institutionen (‚public enforcement’) sei in erster Linie dafür da, Wettbewerbsverletzungen im Wege von Strafen zu ahnden und potentielle Kartellsünder abzuschrecken; sie sei nicht dafür da, die Verbraucher für ihre erlittenen Schäden zu kompensieren. Die Verbraucher müssten daher in die Lage versetzt werden, ihre Rechte selbst durchzusetzen.
- Verbraucher machten nicht in genügendem Maße von ihren Schadenersatzrechten Gebrauch; es sei ungerecht, dass den Rechtsbrüchigen daher Mehrerlöse in großem Ausmaß verblieben. Verbraucher stünden vor großen Schwierigkeiten, ihren Schaden einzuklagen.
- Europa benötige ein effizienteres System ziviler Schadenersatzklagen, um Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen; diese Debatte habe die Kommission in ihrem Grünbuch zu Schadenersatzklagen zu Recht angestoßen. Das Weißbuch müsse einen ausgewogenen, pragmatischen und belastbaren weiteren Vorstoß in diese Richtung unternehmen.
- Kollektive Rechtsschutzinstrumente seien für die Verbraucher unerlässlich, um ihnen die Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen; außergerichtliche Vergleichsinstrumente seien allein ungenügend.
- Nicht nur eine von Verbraucherverbänden zu erhebende Verbandsklage (‚representative actions’) sei ein probates Mittel, auch andere kollektive Durchsetzungsmöglichkeiten seien zu prüfen, ohne dabei den Boden für unberechtigte Ansprüche zu bereiten, wie er teilweise anderen Rechtsordnungen anhafte. Ein gemeinsames Vorgehen mit Kommissarin Kuneva (GD Gesundheit und Verbraucherschutz) sei in hohem Maße wünschenswert und werde bereits praktiziert.