17.09.2007

Gericht erster Instanz fällt lang erwartetes Urteil im Microsoft Fall

EU
Wettbewerbsrecht
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Auf kaum ein Urteil wurde in den letzten Jahren so gewartet wie auf die Entscheidung des Gerichts erster Instanz im Fall Microsoft. Grund dafür ist, dass dieses Urteile als eine Bewährungsprobe für die Bestrebungen der Europäischen Kommission zur Schaffung und Wahrung eines funktionsfähigen Marktes gegenüber den Interessen marktbeherrschender Unternehmen angesehen wurde.

Durch das Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz wurde der Kommission nun in drei entscheidenden Punkten Recht gegeben. Das Gericht stimmt darin überein, dass Microsoft ihre marktbeherrschende Stellung sowohl dadurch missbraucht habe, dass sie ihren Konkurrenten nicht die nötigen Schnittstelleninformationen zur Verfügung gestellt habe, ohne die eine Verknüpfung ihrer Programme zum Betriebssystem Windows nicht möglich war, als auch dadurch, dass Microsoft in ihr Betriebssystem den Media Player integriert habe und keine Version ohne dieses Multimedia-Abspielprogramm anbot. Schließlich hat das Europäische Gericht erster Instanz überraschender Weise auch die Geldbuße in der Rekordhöhe von 497 Mio. Euro aufrecht gehalten. Die Entscheidung der Europäischen Kommission wurde letztlich nur in einem Punkt für nichtig erklärt. Das Gericht befand, dass die Forderung der Kommission, für die Überwachung der wettbewerblichen Auflagen müsse ein unabhängiger Beauftragter berufen werden, dessen Kosten von Microsoft zu tragen sein, einer Rechtsgrundlage entbehre. Da das Urteil des Gerichts erster Instanz die Entscheidung der Kommission jedoch in ihren essentiellen Aussagen bestätigt, ist das Urteil insgesamt als ein großer Erfolg für die Kommission zu werten. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes begrüßte deshalb ausdrücklich die Entscheidung des Gerichts und hob hervor: "That decision set an important precedent in terms of the obligations of dominant companies to allow competition, in particular in high tech industries."

In ihrer Wirkung ist die durch das Gericht erster Instanz nun bestätigte Kommissionsentscheidung jedoch gerade was die Koppelung des Media Players mit dem Betriebssystem angeht äußerst fragwürdig. Seit einiger Zeit wird bereits durch Microsoft in Reaktion auf die Kommissionsentscheidung ein Betriebssystem auch ohne den Media Player angeboten. Dieses Produkt verkauft sich jedoch fast kaum, da es sich preislich nicht von dem mit dem integrierten Media Player unterscheidet. Insoweit ist kaum zu erwarten, dass über diese Entkoppelung des Media Players vom Betriebssystem mehr Wettbewerb ermöglicht wird.