14.09.2007

Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinienentwurf im Bereich des Seeverkehrs

EU
Wettbewerb
Seeverkehr
Leitlinien

Nachdem der Europäische Rat im September 2006 beschlossen hatte, die Freistellung für Linienkonferenzen, aufgrund derer Absprachen der Seefahrunternehmer über ihre Preise und Strecken als mit Art. 81 EG vereinbar erklärt wurden, aufzuheben und die Geltung der Verfahrensregeln auch auf Kabotage- und Trampdienste zu erweitern, wurde im Bereich des Seeverkehrs eine neue Wettbewerbssituation geschaffen. Um sicherzustellen, dass künftig ein funktionierender Wettbewerb im Bereich des Seeverkehrs gewährleistet ist, hat die Kommission nun einen Leitlinienentwurf zur Anwendung der Wettbewerbsregeln im Bereich des Seeverkehrs erarbeitet. Dieser Vorschlag umfast insbesondere Erläuterungen dazu, wann ein Informationsaustausch unter Seefahrtunternehmen als ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln zu qualifizieren ist. Dabei erkennt die Kommission ausdrücklich an, dass der Austausch über Preise, Transportmengen, und -kapazitäten durchaus förderlich für die Markttransparenz sein kann und damit geeignet ist, die Bereitstellung von Liniendiensten zu verbessern. Nachdem die Wettbewerbssituation nun auch im Bereich des Seeverkehrs erheblich liberalisiert wurde, sollen diese Leitlinien insbesondere einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten.