02.10.2007
Europäische Kommission veröffentlicht engültigen Bericht über Unternehmensversicherungen
Nachdem die Europäische Kommission am 10. Januar 2007 ihren Aktionsplan "Eine europäische Energiepolitik" vorgestellt hatte, wurde sie sowohl durch den Europäischen Rat als auch durch das Europäische Parlament dazu aufgefordert, Legislativvorschläge zur Umsetzung desselben vorzubereiten. Für den Teilbereich des Energiestrategieplans, der die angestrebte Liberalisierung der europäischen Strom- und Gasmärkte umfasst, hat die Europäische Kommission nun ihr 3. Liberalisierungspaket ausgearbeitet und am 19.09.2007 vorgestellt. Mit diesem neuen Legislativvorschlag möchte die Europäische Kommission weitere wichtige Impulse setzen, um ein einheitliches europäisches Energienetz zu ermöglichen und damit einen Energiebinnenmarkt mit freiem Wettbewerb und einer effizienten Regulierung zu schaffen.
Um dieses Ziel im Bereich des Strom- und Gasmarkts zu erreichen, schlägt die Kommission u.a. folgende legislatorische Einzelmaßnahmen vor:
Effektive Trennung von Energieversorgung und Energiegewinnung zur Verhinderung weiterer Diskriminierungen
Verbesserung der Überwachungsmechanismen des Strom- und Gasmarktes durch Harmonisierung der Aufgaben und Stärkung der Unabhängigkeit nationaler Behörden und verbesserter Zusammenarbeit der nationalen Behörden untereinander
Stärkung der Tätigkeit der "European Regulators Group for Electricity and Gas" (ERGEG)
Förderung der Markttransparenz
Verbesserung der Versorgungssicherheit
Ungewiss bleibt insbesondere, inwieweit die Vorschläge zur Entflechtung der Energieproduktion von den Versorgungsaktivitäten durchsetzbar sind. Die Kommission hat sich von ihrer grundsätzlichen Idee der eigentumsrechtlichen Zerschlagung der Energiekonzerne nicht wesentlich durch ihren jetzigen Legislativvorschlag entfernt. Als Alternative zu einer vollständige eigentumsrechtlichen Entflechtung bietet sie lediglich die Option an, Energiekonzerne mithilfe eines Aktiensplits zur Abgabe ihrer Leistungsnetze zu zwingen. Zwar haben sich sowohl der Europäische Rat als auch das Europäische Parlament wiederholt dafür ausgesprochen, dass eine effiziente Entflechtung notwendig sei, um mehr Wettbewerb und Transparenz zu schaffen, jedoch ist fraglich, ob diese Positionen unverändert bleiben, da sich der Widerstand gegen eine eigentumsrechtliche Entflechtung oder auch die Alternative eines Aktiensplits in einigen EU Mitgliedsstaaten in letzter Zeit deutlich gestärkt hat. U.a. Deutschland, Frankreich, Österreich, Luxemburg, Griechenland und die Slowakei hatten sich vor einiger Zeit in einem Brief an den EU-Energiekommissar Andris Piebalgs gewandt und ihre Sorgen gerade über eine zu durchgreifende Entflechtung ausgedrückt.